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Hilfe beim Arbeitsunfall

Arbeitsunfall

Ich setze mich für Sie ein und wenn es, wie im nachfolgenden Fall,
10 Jahre dauert.

Entscheidung des BSG vom 12. 4. 2005: Subarachnoidalblutung (SAB) als Arbeitsunfall

Das Bundessozialgericht bestätigte am 12. 4. 2005 die Entscheidung vom Landessozialgericht Hessen vom 23. 9. 2004 (Az.: L 11 U 244/01) und hat eine Subarachnoidalblutung (SAB) als Arbeitsunfall anerkannt:
Bei einer versicherten Tätigkeit kann eine außergewöhnliche Kraftanstrengung einen Vorgang im Körperinneren auslösen, der dann kausal für einen Arbeitsunfall wird.
Mein Mandant hat 1995 versucht, einen festgefrorenen Stein anzuheben. Dabei kam es zu einer Blutung im Kopf, die nicht auf Bluthochdruck oder ein Aneurysma zurückzuführen war.
Der erste Gutachter, ein Neurologe, hatte die Kausalität bejaht und eine MdE von 40 angenommen. Die neurochirurgischen Gutachter kamen zu dem Ergeb- nis, dass eine SAB immer nur eine Gelegenheitsursache sein könne. Nach verschiedenen weiteren Gutachten hat das LSG 2004 und das BSG 2005 einen Arbeitsunfall bejaht und eine wesentliche Bedingung für den Gesundheits- schaden angenommen.

Die grundsätzliche Bedeutung der Sache liegt im Verhältnis zwischen dem  (vermuteten) Vorschaden und beruflicher Einwirkung. Je größer der Vorschaden, desto eher liegt eine “Gelegenheitsursache” vor, je schwerwiegender das Unfallereignis, um so höher ist seine Bedeutung für die Kausalität des Unfalles.

Bei dem Kläger waren keine Vorschäden nachweisbar, die Belastung war hoch. Dementsprechend  sprachen beide Arbeitshypothesen eindeutig für die Kausalität und den Arbeitsunfall.

Der Fall zeigt, dass 10 Jahre erforderlich waren, um zu einem positiven Er- gebnis zu kommen. Kennen Sie jemand, der genau so lange für Sie da ist?

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