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Fachanwältin für Sozialrecht

Sozialrecht

Brauchen Sie Hilfe?
Ich helfe Ihnen, Ihre sozialen Rechte durchzusetzen.

Zum Sozialrecht gehörten Krankenkassen, Pflegeversicherungen, Be- rufsgenossenschaften, die Rentenversicherung, die Versorgungsämter (Schwerbehinderung, Nachteilsausgleich) und die Künstlersozialkasse.

Millionen von Menschen leben in Sicherheit. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann das Lebensmodell plötzlich durcheinander bringen. Dann ist schnelle und effektive Hilfe wichtig. Ein Arzt, eine Ärztin ist die erste Anlaufstelle. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit muss es ein D-Arzt sein. Sagen Sie es Ihrem Arzt sofort, wenn Sie einen Arbeitsunfall / Wegeunfall hatten, damit sofort eine Meldung an die Berufsgenossenschaft geschickt wird. Nur wenn alle Informationen vom Unfall zeitnah und gut dokumentiert werden, können sie in einem gerichtlichen Verfahren  berücksichtigt werden oder es kommt gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren, weil die Beweislage für die Anerkennung des Unfalls schon vorher ausreichend ist.

Welche Bedeutung hat Ihre Schwerbehinderung? Sind Sie zutreffend beim Versorgungsamt bewertet worden? Wie sozial eine Gesellschaft ist, zeigt sich beim Umgang mit Menschen, die eine Behinderung haben. Neben Prozenten (GdB) gibt es auch verschiedene Nachteilsausgleiche.

Doch was ist, wenn die Berufsgenossenschaft meint, die Krankenkasse sei zuständig und umgekehrt, wenn niemand Ihren helfen will, wenn dringende medizinische Behandlungen sofort erforderlich sind, wenn Sie auf Dauer behindert sind und eine Umschulung brauchen, um wieder arbeiten zu können? Das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung könnte zuständig sein. Was ist, wenn eine Umschulung angeblich nicht mehr möglich ist und die Rentenversicherung trotzdem die Erwerbsminderungsrente verweigert oder nur eine halbe Rente auf Zeit gibt?

Was ist, wenn Sie zum Medizinischen Dienst (MdK) müssen, weil Sie arbeitsunfähig erkrankt sind und die Krankenkasse das Krankengeld trotzdem einstellen will? Sind Sie auf den Besuch des MdKs vorbereitet, der Ihre Angehörigen wegen der Einstufung in die richtige Pflegestufe aufsucht? Wissen Sie, wie es weitergeht, wenn sich das Heim trotz aller Mühe zu Hause nicht mehr vermeiden lässt? Melden Sie sich, wenn Ihre Angehörige pflegebedürftig werden, wenn Sie selbst Hilfe brauchen oder wenn geklärt werden muss, ob Sie persönlich an den Heimkosten beteiligt werden können.

Die Rechtsprechung setzt auch immer wieder neue Akzente. Viele Versicherte haben Schwierigkeiten, den richtigen Antrag bei der richtigen Stelle zu stellen. Wenn Komplikationen auftreten, geben viele Menschen schnell auf, weil sie ihre Rechte nicht kennen und nicht wissen, dass es sehr lange dauern kann, bis sie ihr Ziel erreicht haben.

Nur durch ständige, intensive Fortbildung haben Fachanwältinnen und Fachanwälte den notwendigen Überblick über ihr Spezialgebiet.

Ich habe mich auf Teilbereiche des Sozialversicherungsrechts, des privaten Versicherungsrechts, der Sozialkassen, der Zusatzversorgung und der Versorgungswerke spezialisiert und helfe gern.

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Seit dem 1.4.2007 bzw. dem 1. 1. 2009 hat sich bei den gesetzlichen und privaten   Krankenkassen viel geändert, Lassen Sie sich beraten, auch, wenn Sie lange nicht versichert waren  und Krankheit droht.