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SOKA-BAU
Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) und die Urlaubs- und Lohn- ausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft, kurz SOKA-BAU genannt, berufen sich auf den jeweils neu für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, den VTV. Für das Jahr 2010 hat der Tarifauschuss des Baugewerbes im BMA über die Allgemeinverbindlichkeit am 2. 7. 2010 entschieden, obwohl es immer kritische Stimmen gibt.
SOKA-BAU Pflicht?
Der VTV gilt wegen der Allgemeinverbindlichkeit in ganz Deutschland für alle Betriebe des Baugewerbes. Wer dazu gehört, ist nicht immer eindeutig. Wer aktuell von der SOKA-BAU als Bauunternehmen angeschrieben wird, soll in einem Formular, früher Stammblatt, Angaben über die Tätigkeiten des Unternehmens und aller Arbeitnehmer machen. Dann werden seit 12/2007 Beiträge zur Sozialkasse nachberechnet - eine Forderung, die jeder Unternehmer ernst nehmen muss. Wegen der im Arbeitsrecht bestehenden Verjährungsfristen werden alle offenen Forderungen gerichtlich geltend gemacht, wobei die Sozialkasse davon ausgeht, dass alle Unternehmen dazu gehören, was nicht immer der Fall ist. Die Beträge werden häufig geschätzt und sind oft viel zu hoch. Lesen Sie daher auch die Rückseite von Ihrem Mahnbescheid.
Die SOKA-BAU hat ihren Sitz in Wiesbaden. Das Arbeitsgericht Wiesbaden ist für alle Klagen zuständig, die Unternehmen im Westen betreffen, Berlin für den Osten. Die Urlaubskasse (ULAK) gibt es seit 1949. Alle Versuche, sie abzuschaffen, waren erfolglos. Geklärt wird nur, ob ein Unternehmen zum Geltungsbereich des VTV gehört, ob es auskunfts und zahlungspflichtig ist. Es gibt Güte- und Kammertermine, sowie umfassende Beweisaufnahmen mit vielen Zeugen.
Sie benötigen Informationen zur SOKA-BAU und wollen wissen, ob Sie überhaupt dazugehören? Sie haben von der ULAK Zahlungs- aufforderungen oder Mahnbescheide mit sehr hohen Beträgen erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat Ihnen eine Ladung zu einem Termin geschickt oder vielleicht so gar schon ein Versäumnisurteil, weil Sie einen Gerichtstermin nicht wahrgenommen haben? Sie sind über die Leistungen der SOKA-Bau bzw. ULAK nicht ausreichend informiert? Sie sollen zur Winterbauförderung des Arbeitsamtes (etwas anderes zusätzlich) herangezogen werden? Sie haben seit Jahren Unternehmen ohne zur SOKA-BAU zu gehören und planen z. B. eine Umwandlung in eine GmbH? Wissen Sie welche Risiken damit verbunden sind?
Sie wollen schnell Antworten auf möglichst alle Fragen? Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechnungstermin in meinem Büro oder nutzen Sie den besonderen Service der telefonischen Beratung.
Nur wenn Sie genau über die SOKA-BAU ( Bedingungen, Kosten und Leistungen ) informiert sind, haben Sie die nötige Sicherheit, auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Die Beratung wird nach dem RVG nach Gegenstandswert oder nach Zeit berechnet. Fragen Sie nach!
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