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Neues Gesetz stärkt Paketboten

SOKA-BAU - Anwaeltin Ingrid Claas hilft
Veröffentlicht von Ingrid Claas in Sozialversicherung · Sonntag 07 Dez 2025 · Lesezeit 1:30
Tags: PaketbotenSchutzGesetz(PaketbSG)

Schluss mit der Ausbeutung über Subketten

Hintergrund des Gesetzes sind massive Missstände, die in der Vergangenheit immer wieder aufgedeckt wurden. Viele Zusteller, die bei Sub- oder Sub-Subunternehmern angestellt waren, litten unter prekären Bedingungen, Lohn- und Sozialbetrug sowie unvollständiger oder gar nicht abgeführter Sozialversicherung. Führte dies zur Insolvenz des Subunternehmers, blieben die Paketboten ohne soziale Absicherung.

PaketbSG - Was in der Baubranche schon lange gilt, ist nun auch in der Paketbranche Gesetz:

Mit dem PaketbSG weitet der Gesetzgeber die sogenannte Generalunternehmerhaftung, die bereits aus dem Bau- und Fleischereihandwerk bekannt ist, auf die KEP-Branche aus.

Wesentliche Neuerung:
Der Hauptauftraggeber (der große Paketdienstleister) haftet nun gesamtschuldnerisch für die nicht gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeiträge der bei seinem Subunternehmer beschäftigten Paketboten.

Druck auf die Großen für mehr Kontrolle
Der Hauptzweck des Gesetzes ist die präventive Wirkung. Um das erhebliche Haftungsrisiko zu minimieren, sind Generalunternehmer nun gezwungen, ihre Subunternehmer sorgfältiger auszuwählen und strenger zu kontrollieren, wie bereits in der Baubranche und Fleischwirtschaft.

Experten erwarten, dass die großen Logistikkonzerne nur noch mit Nachunternehmern zusammenarbeiten werden, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen vorlegen können. Diese bestätigt die regelmäßige und vollständige Abführung aller Beiträge.

Kernziele des PaketbSG im Überblick:


  • Soziale Absicherung: Sicherstellung, dass Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenbeiträge für alle Paketboten korrekt abgeführt werden.
  • Bekämpfung von Schwarzarbeit: Entziehen der wirtschaftlichen Grundlage für Subunternehmer, die sich durch Sozialversicherungsbetrug einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
  • Fairer Wettbewerb: Schutz ehrlicher Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anmelden und entlohnen.

Die Regierung verspricht sich von dem Gesetz eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in einer der am schnellsten wachsenden Branchen Deutschlands und einen effektiven Schutz der Beschäftigten vor Lohndumping und sozialer Unsicherheit.



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P. Rühr
Donnerstag 11 Dez 2025
Immer schön Branche für Branche. Angefangen hat es mit der Baubranche - sehr zur Freude der SOKA-BAU. Es folgte die Fleischbranche und jetzt folgte die Paketbranche. Dabei ist es für viele, vor allem kleinere Unternehmen wichtig, bei sich verändernder Auftragslage schnell und unkompliziert auf Subunternehmer zugreifen zu können anstatt eigenes einzustellen und wenn Folgeaufträge ausbleiben wieder freizusetzen. Nach diesem Prinzip arbeiten auch viele Subunternehmer, mit Folge, dass sich eine ganze Subunternehmer-Kaskade aufbaut und am Ende Tagelöhner zu schlechten Arbeitsbedingungen übrig bleiben und die Subunternehmen so schnell wie sie gekommen sind, auch wieder verschwinden - ohne die gesetzlichen Sozialleistungen abzuführen.
So notwendig die Subunternehmen für die Wirtschaft sind, um so verführerischer auch der Missbrauch.
Welche Branche ist die nächste? Und warum nicht gleich ein einziges Gesetz für alle Branchen?
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