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SOKA-BAU Pflicht für Rohrreiniger: BAG-Urteil vom 20.5.26 AZR 147/25

SOKA-BAU - Anwaeltin Ingrid Claas hilft
Veröffentlicht von Ingrid Claas, Rechtsanwaeltin in SOKA-BAU · Mittwoch 16 Sep 2026 · Lesezeit 3 Minuten
Tags: BAG, Urteil, AZR, 147/25
SOKA-BAU-Pflicht für Rohrreiniger.
 
Ein BAG-Urteil vom 20. 5. 2026 versetzt eine ganze Branche in Aufruhr. Was bedeutet das neue BAG-Urteil für Sie als Rohrreiniger?
 
Reinigung ist Reinigung und Bau ist Bau. So die Meinung der Rohrreiniger. Sie glauben, dass das Beseitigen von Verstopfungen eine reine Reinigungsleistung ist und nichts mit dem Baugewerbe zu tun hat.
 
In einem aufsehenerregenden Urteil vertritt das Bundesarbeitsgericht
(BAG vom 20.05.2026 – Az. 10 AZR 147/25) eine andere Auffassung. Das Gericht stellt klar:
 
Auch einfache Rohrreinigungsarbeiten im Gebäude können unter die Beitragspflicht der SOKA-BAU fallen. Das bedeutet für viele Unternehmen, dass sie mit erheblichen Nachzahlungen an die SOKA-BAU rechnen müssen. Kosten, die rückwirkend berechnet werden, die in keine Angebotskalkulation eingeflossen sind und neu anfallen.
 
 
 
 
Worum geht es eigentlich und wie begründet das BAG die Entscheidung?
 
Im verhandelten Fall klagte die Sozialkasse der Bauwirtschaft (ULAK / SOKA-BAU) gegen einen Betrieb, der überwiegend Verstopfungen in Gebäuden mit Druckluft und Spiralen beseitigte sowie in geringem Umfang Rohre sanierte. Der Inhaber argumentierte, dass er lediglich Reinigungsarbeiten durchführe.
 
Das BAG sah das jedoch anders und hat die Firma verurteilt.
 
Begründung:
  • Reinigen von Rohren innerhalb von Gebäuden dient der Instandhaltung und  Instandsetzung von Bauwerken.
 
 
 
 
 
Sind nun alle Rohrreinigungsbetriebe davon betroffen?
 
Nein. Das Urteil unterscheidet sehr genau. Der Tarifvertrag (VTV) sieht nämlich ausdrücklich Ausnahmen vor.
 
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die SOKA-BAU den Ausnahmetatbestand anerkennt?
 
Maßgeblich ist allein, welche Arbeiten die gewerblichen Mitarbeiter im Betrieb tatsächlich täglich ausführen und in welchen Geschäftsfeldern der betriebliche Schwerpunkt liegt.
 
 
 
 
Besondere Vorsicht bei Rohrsanierung und Kanalreinigung
 
Arbeitet Ihr Betrieb nicht nur im Gebäude, sondern führt er auch Kanalreinigungen, Rohrsanierungen oder Arbeiten an Außenleitungen durch?
 
Auch hier ist eine genaue Prüfung notwendig. Der VTV nennt in § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 25 VTV ausdrücklich Rohrleitungsbau- und Rohrleitungstiefbauarbeiten als Baugewerbe.
 
 
 
 
Was müssen Sie als Rohreiniger tun, wenn Sie Post von der SOKA-BAU erhalten?
 
Wenn Sie als Rohrreinigungsbetrieb eine Zahlungsaufforderung der SOKA-BAU erhalten, sollten Sie niemals vorschnell antworten und auch nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung. Hier werden oft Fehler gemacht, die später nicht mehr korrigiert werden können. Die geforderten Summen sind außerdem oft viel zu hoch. Das BAG-Urteil zeigt auch, dass SOKA-BAU-Forderungen oft nicht in voller Höhe durchsetzbar sind.

 
Melden Sie sich bei mir. Ich prüfe mit Ihnen zusammen:

 
  • ob Ihr Betrieb grundsätzlich unter den VTV fällt,
  • oder ob Sie unter die Ausnahme nach Absatz VII fallen.
  • Ich analysiere die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im relevanten Zeitraum,
  • kontrolliere, ob die Berechnung korrekt ist,
  • und prüfe, ob die Ansprüche bereits verfallen oder verjährt sind.

 
 
 
 
Fazit
 
Das BAG-Urteil vom 20.05.2026 ist ein Weckruf für die gesamte Rohrreinigungsbranche. Es stellt klar, dass auch das Beseitigen von Rohrverstopfungen eine beitragspflichtige Bauleistung sein kann. Gleichzeitig schützt das Urteil Betriebe, die nicht dazugehören.
 
Melden Sie sich sofort bei mir, wenn Sie Post von der SOKA-BAU erhalten und lassen Sie Ihren Fall prüfen.
 
Seit mehr als 20 Jahre helfe ich meinen Mandanten bei SOKA-BAU Verfahren. Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung.
 
Ich helfe Ihnen gerne.
 
 
Ihre Ingrid Claas
 
Wiesbaden, den 16.9.2026
 


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