Dieses Bild ist das Logo der Kanzlei Ingrid Claas in Wiesbaden
Direkt zum Seiteninhalt

Solo-Selbständige erhalten ihr Geld zurück, keine Berufsbildungsabgabe mehr für Betriebe ohne Beschäftigte

SOKA-BAU - RA Ingrid Claas hilft
Veröffentlicht von Ingrid Claas in SOKA-BAU-Tipp · 31 August 2017
Tags: SOKABAUSoloselbständigeSoloSelbständige
Manchmal kommt die Gerechtigkeit leise, ohne großen Trommelwirbel und es dauert eine Weile, bis sie zur Kenntnis genommen wird. So ist es auch kein Wunder, dass die Todesglocke von § 17 VTV fast nicht zu hören war und die Nachricht vom Ableben erst allmählich die Runde macht.

Was ist passiert? Am 1. 8. 2017 ist der SOKA-BAU der Rechtsweg nach § 2 ArbGG für die Verfahren gegen BoB's, Betriebe ohne Beschäftigte, abhanden gekommen. Teilweise hatten schon die Richter der ersten Instanz die Auffassung vertreten, Solo-Selbständige sind keine Arbeitgeber, weil sie keine Arbeitnehmer beschäftigen. Teilweise waren die Verfahren wegen der noch nicht entschiedenen AVE 2015 ausgesetzt worden, teilweise hatte es auch schon die ersten Verurteilungen auf Zahlung von 450 Euro gegeben. Viele Betroffene waren empört und "zahlungsunwillig". Die Idee war, wer selbst einmal eine Ausbildung genossen hat und die Möglichkeit hat einen ausgebildeten Mitarbeiter zu beschäftigen, soll sich an der Abgabe beteiligen, die zur Ausbildung neuer Arbeitnehmer genutzt wird.

Fragwürdig war die Regelung von Anfang an. Viele BoB's wurden nicht gefunden, viele sind selbst nicht (baulich) ausgebildet, wollen oder können selbst gar nicht ausbilden und eben auch nie Arbeitnehmer beschäftigen, aus welchen Gründen auch immer.

Im Beschluss des 9. Senates vom BAG in Erfurt vom 1. 8, 2017 (Aktenzeichen: 9 AZB 45/17) ging es nur um die Frage, ob die SOKA-BAU 450 Euro vor den Arbeitsgerichten in Berlin (und auch in Wiesbaden) einklagen darf. Der sogenannte Rechtsweg für bürgerliche Streitigkeiten ist nur dann für die Arbeitsgerichte zu bejahen, wenn auf der einen Seite ein Arbeitgeber steht. Eigentlich reicht der gesunde Menschenverstand um festzustellen, dass jemand nur Arbeitgeber ist, wenn er Arbeit gibt. Die Rentnerin, die eine Reinigungshilfe beschäftigt, ist Arbeitgeberin, der Fliesenleger, der niemand beschäftigt, ist es nicht - so einfach. Für diese Erkenntnis musste das höchste deutsche Arbeitsgericht bemüht werden.

Folge ist, das die SOKA-BAU mit ihrer Klage an das Amtsgericht in Bad Freienwalde (Oder) verwiesen wurde und nicht mehr von den schnellen Massenverfahen in Berlin und Wiesbaden profitieren kann. Bei den Amtsgerichten gilt noch die ZPO, was speziell die Anwälte freut, die sich nur gelegentlich mit Kassenverfahren beschäftigen.

Konsequent haben die Tarifvertragsparteien entschieden (siehe Homepage 24. 8. 2017) § 17 VTV komplett aufzugeben. Alle diesbezüglichen Klagen werden sofort zurückgenommen, die Zahlungen, die schon eingegangen sind, zurückgegeben, auch mit Titel. Offen ist, ob es auch Zinsen und Kostenerstattung gibt.
Wie ist die ganze Geschichte rechtsdogmatisch zu werten? Schließlich ist gerade erst das SOKASiG als ein sehr umstrittenes Gesetz verabschiedet worden, das auch diese Regelung zu geltendem Recht erklärt hat.

Sie haben schon bezahlt - vielleicht sogar 1350 Euro?
Meine Empfehlung: Schicken Sie der SOKA-BAU einen Brief mit Ihrer Kontonummer.




Es gibt noch keine Rezension.
0
0
0
0
0
Zurück zum Seiteninhalt