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SOKA-BAU: 23. 1. 2017 Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf SOKASiG

SOKA-BAU - RA Ingrid Claas hilft
Veröffentlicht von Ingrid Claas in SOKA-BAU-Tipp · 5 Januar 2017
Tags: SOKABAUSOKASiG
SOKA-BAU und SOKASiG die nächsten Termine

Am 25. 1. 2017 gibt es eine Entscheidung des BAG zu den AVE der Jahre 2012 und 2013. Das Verfahren 2006 ist beendet. Einen entsprechenden Hinweis gibt es auf der BAG-Seite Pressemitteilngen vom 22. 12. 2016. Dort sind auch die ersten beiden Beschlüsse komplett nachlesbar.

Am 23. 1. 2017 gibt es einen Sachverständigenanhörung (wer sind die Sachverständigen?) zum SOKASiG. Darüber werde ich dann berichten. Nachdem die ersten Anhörungsrügen auch noch unzulässig waren, sind nun neue eingereicht worden, die unbegründet sein dürften. Es geht nur darum, Zeit zu gewinnen, um keine Rückforderungen bedienen zu müssen. Dabei ist die Zahl der Antragsteller überschaubar.
Gegenüber dem Bundestag hat die Kasse behauptet, man habe sich insolvenzrechtlich beraten lassen müssen. Da anschließend kein Insolvenzantrag gestellt wurde, muss die Beratung wohl zu einem sehr positiven Ergebnis geführt haben. Das freut alle Antragsteller. Nach den Geschäftsberichten 2015 war die Kasse noch milliardenschwer. Man hätte sich ja sonst Gedanken machen müssen wo das Vermögen so plötzlich geblieben ist.
Meinungsverschiedenheiten gibt es noch zu der Fragen, wie man das nennt, wenn jemand Geld, das ihm nicht gehört, trotz Zahlungsaufforderung nicht zurückgibt.  

Eigentlich sollte allen Beteiligten klar sein, dass die SOKA-BAU neu aufgestellt werden muss, mit neuen Arbeitsbedingungen, die sozialverträglich sind. Das geht nur wenn das Gesetz verhindert wird.

Schreiben Sie Herrn Volker Kauder, dem CDU-Fraktionsvorsitzenden, dass das Gesetz rechtswidrig ist und einen echten Neuanfang im Weg steht.





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