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Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet über die AVE 2016 und das SokaSiG

SOKA-BAU - RA Ingrid Claas hilft
Veröffentlicht von Ingrid Claas in SOKA-BAU · 20 November 2018
Tags: SokaBauSokaSiGBAGEntscheidung
SokaSiG- das BAG hat entschieden - Erfurt am 20. 11. 2018:

Nach einem eher kurzen Tag in Erfurt ist das Ergebnis mehr als bescheiden. Dass die AVE 2016 die gleiche Wertung erfahren würde wie die AVE 2015 war abzusehen. Beide Allemeinverbindlicherklärungen sind wirksam.Nach der Gesetzesänderung im August 2014 mit der das Quorum (mehr als 50 %) abgeschafft wurde, haben sich die Bedingungen für eine AVE grundsätzlich geändert.Jetzt ist nur noch ein öffentliches Interesse" erforderlich, das Auslegungssache ist. Daher ist im März 2018 bereits die AVE 2015 bestätigt worden. Gründe für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Jahre gibt es nicht.
Die Begründung im zweiten Fall zeigt meiner Meinung nach mehr als deutlich, dass jedenfalls der Verfasser der Pressemitteilung tätigt worden ist, der keine Ahnung - und kein Problembewußtsein - hat. Dies zeichnete sich ab, als die Vorsitzende meinte, es habe zu den Entscheidungen vom 21. 9. 2016 Korrekturbedarf gegeben, der jetzt durch das Gesetz erfüllt worden sei. Dabei stand in den Entscheidungen ausdrücklich, dass eine Korrektur / Heilung für die Vergangenheit nicht möglich ist.
"Vertrauen in die falsche Entscheidungen des Ministeriums hatte nur die SOKA-BAU. Das musste unbedingt geschützt werden."




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