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		<title><![CDATA[Kanzlei Ingrid Claas Blog]]></title>
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		<description><![CDATA[Hier berichte ich in unregelmäßiger Reihenfolge über wichtige Entscheidungen und Vorfälle zu meinen Arbeitsschwerpunkten, insbesondere der SOKA-BAU, der Künstlersozialkasse und dem Versicherungsrecht. ]]></description>
		<language>DE</language>
		<lastBuildDate>Sun, 08 Feb 2026 14:49:00 +0000</lastBuildDate>
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			<title><![CDATA[Der 15-Prozent-Schock: Alles, was Handwerker über die Bauabzugsteuer und die Freistellungsbescheinigung wissen müssen.]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas, Rechtsanwaeltin]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=Bau_%26_Handwerker"><![CDATA[Bau & Handwerker]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000015"><div></div><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><br></span></b></div><h2 class="imHeading2">1. Was ist die Bauabzugsteuer eigentlich?</h2><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Die Bauabzugsteuer, geregelt im § 48 des Einkommensteuergesetzes (EStG), ist ein Instrument des Staates zur Sicherung von Steueransprüchen und zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Der Mechanismus ist simpel, aber schmerzhaft:</span></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Erbringen Sie eine Bauleistung an einen anderen </span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Unternehmer</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> (B2B) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist dieser Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, </span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">15 % des gesamten Rechnungsbetrages (inklusive Umsatzsteuer!)</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> einzubehalten.</span></div><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Wichtig zu verstehen:</span></b></div><ul><li aria-level="1"><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Ihr Kunde behält das Geld nicht für sich. Er muss es an </span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Ihr</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Finanzamt abführen.</span></div></li><li aria-level="1"><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Er haftet persönlich dafür, wenn er es nicht tut. Deshalb sind professionelle Auftraggeber hier sehr streng.</span></div></li></ul><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Wer ist betroffen?</span></b></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Der Begriff "Bauleistung" ist extrem weit gefasst. Es betrifft nicht nur den Rohbau, sondern fast alle Gewerk: Maler, Elektriker, Installateure, Fliesenleger, Fensterbauer, Dachdecker, Gartenbauer (bei baulichen Maßnahmen) und viele mehr. Wenn Sie etwas herstellen, instand setzen, ändern oder beseitigen, das mit einem Bauwerk fest verbunden ist, sind Sie dabei.</span></div><hr><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><br></span></b></div><h2 class="imHeading2">2. Die Gefahr: Warum Sie die 15 % nicht ignorieren dürfen</h2><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Manch ein Handwerker denkt: "Ach, das Geld ist ja nicht weg, das kriege ich ja wieder." Das stimmt zwar, aber der Zeitpunkt ist das Problem.</span></div><h3 class="imHeading3">Die Liquiditätslücke:</h3><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Die 15 % werden auf Ihr Steuerkonto beim Finanzamt eingezahlt. Sie können diesen Betrag erst viel später mit Ihren tatsächlichen Steuerschulden (Lohnsteuer, Einkommensteuer jedoch nicht mit der Umsatzsteuer) verrechnen lassen. Im schlimmsten Fall fehlt Ihnen das Geld bis zur nächsten Jahressteuererklärung.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Rechnen Sie nach: Bei einem Jahresumsatz von 300.000 Euro im gewerblichen Bereich könnten permanent bis zu 45.000 Euro Ihrer Liquidität beim Finanzamt "geparkt" sein, statt auf Ihrem Geschäftskonto zu arbeiten. Das kann Investitionen verhindern oder Sie in die roten Zahlen treiben.</span></div><h3 class="imHeading3">Der Reputationsschaden:</h3><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Auftraggeber wie Generalunternehmer (GU) oder große Hausverwaltungen arbeiten ungern mit Betrieben zusammen, bei denen sie Bauabzugsteuer abführen müssen. Es verursacht einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Ein Handwerker, der keine Befreiung vorlegen kann, wirkt, als hätte er Probleme mit dem Finanzamt, auch wenn es nicht stimmt.</span></div><hr><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><br></span></b></div><h3 class="imHeading3">3. Die Lösung: Die Freistellungsbescheinigung (FSB)</h3><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Das Gesetz bietet einen Ausweg: § 48b EStG. Wenn Ihr Finanzamt Ihnen zutraut, dass Sie Ihre Steuern auch so zahlen, stellt es Ihnen eine </span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Freistellungsbescheinigung</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> aus.</span></div><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Das ist Ihr Freifahrtschein:</span></b></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Mit einer gültigen FSB darf (und muss) Ihr Kunde Ihnen die vollen 100 % der Rechnungssumme auszahlen. Er ist von der Haftung befreit und hat keinen bürokratischen Aufwand mehr.</span></div><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Wie bekommen Sie die FSB?</span></b></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Der Antrag ist denkbar einfach. Ein formloses Schreiben oder ein Anruf bei Ihrem zuständigen Finanzamt genügt oft.</span></div><ul><li aria-level="1"><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Voraussetzung:</span><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Sie sind steuerlich "sauber". Das heißt, Sie haben Ihre Steuererklärungen und Voranmeldungen pünktlich abgegeben und keine größeren Steuerrückstände.</span></div></li><li aria-level="1"><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Tipp für Gründer:</span><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Auch neue Betriebe können eine FSB erhalten, oft zunächst befristet, wenn sie glaubhaft machen, dass sie ihren steuerlichen Pflichten nachkommen werden.</span></div></li></ul><hr><br><h3 class="imHeading3">4. Update 2025/2026: So läuft die Prüfung heute (Digital ist Pflicht!)</h3><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Die Zeiten, in denen Sie eine Papierkopie zum Kunden tragen mussten, sind vorbei – und das ist gut so. Das Verfahren wurde modernisiert, um Fälschungen zu verhindern.</span></div><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Das neue EIBE-Verfahren (Elektronische Bestätigung von Freistellungsbescheinigungen):</span></b></div><ol><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Sie erhalten die FSB:</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Sie bekommen vom Finanzamt zwar noch ein Papier (oder PDF), aber das Wichtigste daran sind Ihre </span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Steuernummer</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> und eine spezielle </span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Sicherheitsnummer</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Der Kunde prüft online:</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Ihr professioneller Auftraggeber </span><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">muss</span><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> die Gültigkeit Ihrer FSB online beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen, bevor er zahlt. Er tippt Ihre Daten ein und das System gibt ihm "Grün" (gültig) oder "Rot" (ungültig).</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Die Konsequenz:</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Legen Sie eine alte, abgelaufene Papierkopie vor, wird der Online-Check des Kunden "Rot" zeigen. Er wird dann trotzdem die 15 % einbehalten, um sich nicht haftbar zu machen.</span></div></li></ol><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Praxis-Tipp:</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Achten Sie penibel auf das </span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Ablaufdatum Ihrer FSB.</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Beantragen Sie mindestens</span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> vier Wochen vor Ablauf</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> proaktiv eine neue, damit keine Lücke entsteht, in der Zahlungen hängen bleiben könnten.</span></div><hr><br><h3 class="imHeading3">5. Was tun, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?</h3><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Sie hatten keine FSB und der Kunde hat die 15 % einbehalten. Was nun?</span></div><ol><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Abrechnung anfordern:</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Der Kunde </span><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">muss</span><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Ihnen eine offizielle Abrechnung über den Steuerabzug geben. Darauf steht, wann er wie viel an welches Finanzamt überwiesen hat. Fordern Sie dieses Papier sofort an!</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Buchhaltung informieren:</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Geben Sie dieses Dokument sofort an Ihren Steuerberater. Er muss es verbuchen, damit das Geld nicht verloren geht.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Verrechnung beantragen:</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> Sie können beim Finanzamt beantragen, dass der Betrag sofort mit offenen Vorauszahlungen ( Lohnsteuer, Einkommens- Körperschaftssteuervorauszahlungen, jedoch nicht mit der Umsatzsteuer) verrechnet wird. Sie müssen nicht zwingend bis zur Jahreserklärung warten, aber es ist zusätzlicher Papierkram.</span></div></li></ol><hr><br><h3 class="imHeading3">Fazit: Professionalität zahlt sich aus (zu 100 %)</h3><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Die Bauabzugsteuer ist ein notwendiges Übel im Kampf gegen Schwarzarbeit, aber sie sollte nicht zu Ihrem Problem werden. Als professioneller Handwerker gehört eine gültige Freistellungsbescheinigung zur absoluten Grundausstattung Ihres Betriebs.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Machen Sie es zu Ihrer Routine:</span></div><ul><li aria-level="1"><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Sorgen Sie immer für eine aktuelle FSB.</span></div></li><li aria-level="1"><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Fügen Sie die FSB (als PDF) schon dem Angebot bei oder senden Sie diese als Anhang zur Rechnung mit.</span></div></li><li aria-level="1"><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Weisen Sie den Kunden darauf hin, dass er die Gültigkeit online prüfen kann.</span></div></li></ul><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">So sichern Sie Ihre Liquidität, sparen sich Ärger mit dem Finanzamt und treten bei Ihren Kunden als verlässlicher Profi auf, der seine Finanzen im Griff hat.</span></div><br></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 08 Feb 2026 14:49:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[ICD-11 Einführung: Neue Diagnose-Codes – Was ändert sich wirklich beim Grad der Behinderung (GdB)?]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas, Rechtsanwaeltin]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=Sozialrecht"><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000014"><div><b><span class="fs17lh1-5 ff1">Was ist der ICD-11 eigentlich?</span></b></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Nach über 30 Jahren wird der ICD-10 durch den ICD-11 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) abgelöst. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat hiermit ein System geschaffen, das der Medizin des 21. Jahrhunderts gerecht wird.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Die Zahlen hinter der Umstellung sind beeindruckend: Der Katalog wurde von rund 14.400 auf über </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">55.000 Codes</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> erweitert. Diese enorme Detailtiefe ermöglicht es Ärzten, Krankheitsbilder viel präziser abzubilden als zuvor. Doch der ICD-11 ist mehr als nur eine bloße Erweiterung der Liste; er verfolgt auch gesellschaftliche Ziele:</span></div><ul><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Modernisierung:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Neue Krankheitsbilder wie die „Gaming Disorder“ wurden aufgenommen.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Entstigmatisierung:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Ein wichtiges Beispiel ist die Einordnung von Transsexualität, die nun im Kapitel der sexuellen Gesundheit statt unter den psychischen Störungen zu finden ist.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Digitalisierung:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Das System ist von Grund auf für die elektronische Datenverarbeitung optimiert, was die weltweite Forschung und Dokumentation vereinfachen soll.</span></div></li></ul><div><b><span class="fs17lh1-5 ff1">Das große Missverständnis: Diagnose vs. Funktionsbeeinträchtigung</span></b></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Viele Antragsteller beim Versorgungsamt glauben, dass eine „schwere“ Diagnose automatisch zu einem hohen GdB führt. Mit der Einführung des ICD-11 und seinen präzisen Codes könnte man annehmen, dass die Einstufung nun noch technischer und direkter erfolgt. Doch hier liegt ein entscheidender Denkfehler vor.</span></div><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Eine Diagnose (ICD-Code) benennt lediglich die Krankheit.</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Sie ist die wissenschaftliche Basis. Für die Vergabe eines GdB ist das Versorgungsamt jedoch nicht primär am Namen der Krankheit interessiert, sondern an deren Auswirkungen auf Ihren Alltag.</span></div><div><b><span class="fs13lh1-5 ff1">Die VersMedV: Das rechtlich bindende Prüfwerkzeug</span></b></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Während der ICD-11 die medizinische Grundlage bildet, bleibt die </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> das entscheidende rechtliche Instrument der Behörden. In der VersMedV ist festgelegt, wie bestimmte körperliche oder psychische Einschränkungen bewertet werden.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Der entscheidende Unterschied:</span></div><ol><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">ICD-11:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Sagt, </span><span class="fs11lh1-5 ff1">was</span><span class="fs11lh1-5 ff1"> Sie haben (z. B. eine spezifische Form der Arthrose).</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">VersMedV:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Bewertet, </span><span class="fs11lh1-5 ff1">wie sehr</span><span class="fs11lh1-5 ff1"> Sie diese Arthrose daran hindert, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.</span></div></li></ol><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Wie Rechtsanwältin Ingrid Claas betont, ist für das Versorgungsamt die </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Teilhabebeeinträchtigung</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> das Maß aller Dinge. Zwei Menschen mit demselben ICD-11-Code können daher völlig unterschiedliche GdB-Werte erhalten, je nachdem, wie stark ihre individuellen Funktionen im Alltag eingeschränkt sind.</span></div><div><b><span class="fs17lh1-5 ff1">Die Übergangsphase in Deutschland</span></b></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Obwohl der ICD-11 offiziell bereits existiert, erfolgt die Einführung in Deutschland schrittweise. Aktuell basieren Abrechnungen und Krankschreibungen noch weitgehend auf dem ICD-10-GM. Dennoch fließen die modernen Definitionen des ICD-11 bereits heute indirekt in die medizinische Begutachtung ein, da sie den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegeln.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Für Sie als Antragsteller bedeutet das: Eine präzise Diagnose nach dem neuen Standard kann hilfreich sein, um Ihr Krankheitsbild klar zu definieren, aber sie ist kein „Selbstläufer“ für einen positiven Bescheid.</span></div><div><b><span class="fs17lh1-5 ff1">Tipps für Ihren GdB-Antrag im Zeitalter des ICD-11</span></b></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Damit Ihr Antrag beim Versorgungsamt erfolgreich ist, sollten Sie sich nicht allein auf die neuen Diagnoseschlüssel verlassen. Hier sind drei strategische Tipps:</span></div><ol><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Funktion statt Name:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, im Befundbericht nicht nur die ICD-Codes aufzuführen, sondern detailliert zu beschreiben, welche Tätigkeiten Sie im Alltag nicht mehr oder nur unter Schmerzen ausführen können.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Die VersMedV kennen:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Informieren Sie sich (ggf. mit anwaltlicher Hilfe), welche Kriterien die Versorgungsmedizin-Verordnung für Ihre spezielle Einschränkung vorsieht.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Vollständigkeit:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Reichen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen ein. Der ICD-11 hilft dabei, die Komplexität Ihrer Situation besser abzubilden – nutzen Sie diese Präzision, um ein lückenloses Bild Ihrer Einschränkungen zu zeichnen.</span></div></li></ol><div><b><span class="fs17lh1-5 ff1">Fazit: Bleiben Sie wachsam</span></b></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Der ICD-11 ist ein medizinischer Fortschritt, aber kein Garant für einen höheren GdB. Die rechtlichen Hürden der Versorgungsmedizin-Verordnung bleiben bestehen. Wer einen Antrag stellt oder gegen einen Bescheid Widerspruch einlegt, muss weiterhin beweisen, wie sehr die Krankheit die Teilhabe am Leben einschränkt.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Haben Sie Fragen zu Ihrem Bescheid oder zur Einstufung Ihrer Diagnose? Eine fundierte Beratung kann den Unterschied machen, damit Ihre Rechte im Dschungel der neuen Codes nicht verloren gehen.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Über die Autorin: Rechtsanwältin Ingrid Claas ist Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in Wiesbaden und unterstützt Mandanten seit vielen Jahren bei komplexen Verfahren rund um den GdB und Sozialversicherungsleistungen.</span></div><br></div>]]></description>
			<pubDate>Tue, 27 Jan 2026 16:54:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Solo-Selbständige: Noch bezahlbar? Eine Risikoanalyse]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas, Rechtsanwaeltin]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU"><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000013"><h2 class="imHeading2">Einführung: Solo-Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit - die unsichere Grauzone</h2><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Manchmal gibt es Situationen, von denen man hinterher sagt, dass man es eigentlich hätte besser wissen müssen. Oder dass wenigstens irgendjemand mal irgendetwas hätte sagen müssen. Gerade im Umgang mit Solo-Selbständigen bewegt man sich schnell in einer rechtlichen Grauzone, die unerwartet teure Konsequenzen haben kann. </span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Diese Problematik möchte ich Ihnen anhand von 2 Fällen aus meinem Kanzleialltag verdeutlichen.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Die Lösungsvorschläge am Ende des Beitrags werden Sie überraschen.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><h2 class="imHeading2">Fallbeispiel 1: Max B. – Die schleichende Eingliederung</h2><div><span class="fs16lh1-5 ff1">Ausgangssituation (2016)</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Max B., ein Bauunternehmer mit Spezialgebiet Bäder und Fliesen, beschäftigt </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">fünf sozialversicherungspflichtig angestellte gewerbliche Arbeitnehmer</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1">. Er erfüllt alle gesetzlichen Pflichten (Sozialversicherung, BG BAU, SOKA-BAU, Winterbeschäftigungsumlage) und ist präqualifiziert.</span></div><h3 class="imHeading3">Die Beauftragung von Solo-Selbstständigen</h3><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Aufgrund steigender Auftragslage beauftragt Max B. im Laufe der Zeit </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">vier Solo-Selbstständige</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> (Anton, Georg, Tom und Hein).</span></div><br><ul><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Anfangs:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Sie bearbeiten völlig selbständig und eigenverantwortlich kleine Aufträge.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Problemzone:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Mit der Zeit werden die vier immer häufiger beauftragt und sind teilweise auch bei </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">größeren Projekten</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> dabei, was eine stärkere Eingliederung in das Unternehmen von Max B. bedeutet.</span></div></li></ul><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span><h3 class="imHeading3">Der Schock: Die Rentenversicherungsprüfung (2019)</h3><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Die Rentenversicherung prüft die Beschäftigungsverhältnisse.</span></div><br><ul><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Ergebnis:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Nur Anton, einer der vier Solo-Selbstständigen, wird als tatsächlich selbstständig anerkannt. </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Die drei</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> anderen werden als </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">sozialversicherungspflichtig</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> eingestuft (Scheinselbstständigkeit).</span></div></li></ul><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span><h3 class="imHeading3">Die rechtlichen Maßstäbe</h3><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Die Einstufung basiert auf der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundessozialgerichts (BSG).</span></div><br><ul><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Hohe Anforderungen:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Es werden sehr hohe Anforderungen an das Bild eines selbstständig Tätigen gestellt.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Kriterium Eingliederung:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Wer in das Unternehmen eines anderen eingegliedert ist, gilt als nicht mehr selbständig.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">5/6-Regelung (Überwiegende Tätigkeit):</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Wer den überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit für ein Unternehmen arbeitet, gilt ebenfalls als angestellt.</span></div></li></ul><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span><h3 class="imHeading3">Die Kosten und Konsequenzen</h3><ul><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Forderung der Rentenversicherung:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> 59.000 € (nachzuzahlende &nbsp;Sozialversicherungsbeiträge).</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Forderung der BG BAU:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Fast 10.000 € (nachzuzahlende Beiträge zur Berufsgenossenschaft).</span></div></li></ul><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span><h3 class="imHeading3">Das Gerichtsverfahren und der Vergleich</h3><ul><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Prüfung durch das Sozialgericht:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Die vielen Kleinaufträge sprachen für Selbstständigkeit, die Beteiligung an der Großbaustelle von Tom und Hein über längere Zeit sprach dagegen.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Vergleich:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Von ursprünglich vier Solo-Selbstständigen wurden </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">zwei</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> als sozialversicherungspflichtig eingestuft.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Reduzierung der Zahllast:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Reduktion um 16.000 € (Rentenversicherung/AOK) und entsprechende Reduktion bei der BG.</span></div></li></ul><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span><h3 class="imHeading3">Fazit: Max B.</h3><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Max B. beendet 2024 sein Unternehmen, um der Verantwortung und den Risiken zu entgehen, und arbeitet jetzt selbst angestellt.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><h2 class="imHeading2">Fallbeispiel 2: Friedrich B. – Die böse Überraschung durch den guten Freund Freddy.</h2><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Gute Freundschaften soll man pflegen - aber taugen sie auch als Geschäftsmodell?</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><h3 class="imHeading3">Ausgangssituation</h3><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Friedrich B. beschäftigt </span><b class="fs11lh1-5"><span class="fs11lh1-5 ff1">zehn ordnungsgemäß angemeldete gewerbliche Mitarbeiter</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1">. Freddy, ein guter Freund, der schon immer als Solo-Selbstständiger tätig war, hilft oft bei Personalengpässen aus. Er ist schnell, gut und wird über </span><b class="fs11lh1-5"><span class="fs11lh1-5 ff1">zwei, drei Jahre</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> immer öfter beauftragt.</span><br></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><h3 class="imHeading3">Der Auslöser</h3><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Zwischen Friedrich B. und dem Solo-Selbstständigen Freddy kam es plötzlich zum Streit – Auslöser war </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Geld.</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> F. brauchte ein neues Baustellenfahrzeug. Friedrich B. konnte oder wollte ihm dabei nicht helfen.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><h3 class="imHeading3">Die Meldung und die Folgen</h3><ul><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Meldung bei der Rentenversicherung:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Der Solo-Selbstständige meldete sich selbst bei der Rentenversicherung und behauptete plötzlich, er hätte schon immer sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssen, obwohl die vertragliche (mündliche) Regelung immer anders war. </span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Ignorierte Vertragsgestaltung:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Die Rentenversicherung ignorierte die ursprüngliche mündliche Vertragsgestaltung.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Ergebnis der Betriebsprüfung:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> F. war "selbstverständlich" in das Unternehmen von Friedrich B. eingegliedert. Bei der Prüfung wurde Scheinselbständigkeit festgestellt.</span></div></li></ul><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span><h3 class="imHeading3">Die finanzielle Härte</h3><ul><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Berechnungsgrundlage:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Der weit höhere Brutto-Betrag, den F. als Selbständiger die ganzen Jahre erhalten hatte.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Arbeitgeberrisiko:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Friedrich B. musste </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">den gesamten Sozialversicherungsbeitrag</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> nachentrichten, nicht nur den Arbeitgeberanteil, sondern auch den Arbeitnehmeranteil.</span></div></li></ul><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span><h3 class="imHeading3">Der Vorteil für Solo-Selbständige (F.)</h3><ul><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Rückerstattung:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> F. hatte freiwillige Krankenkassenbeiträge an die AOK (fast 15.000 €) bezahlt und erhielt diese nun von der Krankenkasse zurück.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Investition:</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> Mit dem zurückerhaltenen Geld konnte Freddy sein neues Auto bezahlen. Das "Geschäftsmodell" hat sich für ihn voll gelohnt.</span></div></li></ul><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span><h3 class="imHeading3">Fazit: Friedrich B.</h3><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Friedrich B. konnte die Insolvenz nur knapp vermeiden. Er verstand die Welt nicht mehr. Schlimmer als das finanzielle Desaster war die persönliche Enttäuschung. Nie hätte er sich vorstellen können, dass sich Freddy so verhalten würde. </span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><h2 class="imHeading2">Kernaussage und Empfehlung</h2><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Die Unwägbarkeit und die mangelnde Beherrschbarkeit des Risikos begleiten den Alltag.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><h3 class="imHeading3">Das Risiko der Solo-Selbständigkeit</h3><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Wer Solo-Selbständige beschäftigt, muss zwangsläufig damit rechnen, dass der Selbständige sich nachträglich zum Arbeitnehmer erklärt, da damit erhebliche </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Vorteile</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> verbunden sind: Rückerstattung eigener Beiträge und Anspruch auf Sozialleistungen ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen. Schlechtes Gewissen wegen Friedrich B.? Warum, so ist doch die Rechtslage.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><h3 class="imHeading3">Risikoübersicht</h3><div> </div><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Nachzahlung</span></b></div><blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Gesamter Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) über Jahre.</span></div></blockquote></blockquote><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Basis der Berechnung</span></b></div><blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Höheres Bruttoentgelt des Selbständigen dient als Bemessungsgrundlage.</span></div></blockquote></blockquote><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Zusatzkosten</span></b></div><blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 ff1">BG-Beiträge (Berufsgenossenschaft) werden ebenfalls nachentrichtet.</span></div></blockquote></blockquote><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Folge</span></b></div><blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Hohe finanzielle Belastung, bis hin zur Existenzgefährdung des Unternehmens.</span></div></blockquote></blockquote><div><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Persönliches Risiko</span></b></div><blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Streitigkeiten können zur absichtlichen Meldung der Scheinselbstständigkeit führen.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div></blockquote></blockquote><h3 class="imHeading3">Prävention und Absicherung</h3><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><b>Wie kann ich das Risiko der Scheinselbständigkeit minimieren?</b></span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu minimieren, ist eine klare vertragliche Gestaltung und insbesondere die regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Ausführung notwendig. </span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><b>Statusfeststellungsverfahren - wo kann ich es beantragen?</b></span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Bei Unsicherheit sollte gleich zu Beginn der Tätigkeit im Baubereich ein </span><b><span class="fs11lh1-5 ff1">Statusfeststellungsverfahren</span></b><span class="fs11lh1-5 ff1"> bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt werden. </span></div><br><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><b>Gibt es eine Alternative zu Solo-Selbständige und freie Mitarbeiter?</b></span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Besser ist es, auf Solo-Selbständige und freie Mitarbeiter komplett zu verzichten. </span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><h2 class="imHeading2">Lösungsvorschlag: </h2><div><span class="fs11lh1-5"><b><br></b></span></div><div><span class="fs11lh1-5"><b>Teilzeitverträge als Alternative</b></span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Die Alternative sind Teilzeitverträge mit einer Jahresstunden-Vereinbarung, dazu mehr im nächsten Artikel.</span></div><br></div>]]></description>
			<pubDate>Sat, 03 Jan 2026 21:11:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Neues Gesetz stärkt Paketboten]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=Sozialversicherung"><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000012"><h2 class="imHeading2">Schluss mit der Ausbeutung über Subketten</h2><div><span class="fs11lh1-5">Hintergrund des Gesetzes sind massive Missstände, die in der Vergangenheit immer wieder aufgedeckt wurden. Viele Zusteller, die bei Sub- oder Sub-Subunternehmern angestellt waren, litten unter prekären Bedingungen, Lohn- und Sozialbetrug sowie unvollständiger oder gar nicht abgeführter Sozialversicherung. Führte dies zur Insolvenz des Subunternehmers, blieben die Paketboten ohne soziale Absicherung.</span><br></div><div><br></div><h3 class="imHeading3">PaketbSG - Was in der Baubranche schon lange gilt, ist nun auch in der Paketbranche Gesetz:</h3><div>Mit dem <span class="fs11lh1-5"><b>PaketbSG</b></span> weitet der Gesetzgeber die sogenannte Generalunternehmerhaftung, die bereits aus dem Bau- und Fleischereihandwerk bekannt ist, auf die KEP-Branche aus.</div><div><strong class="ff1"><br></strong></div><div><strong class="ff1">Wesentliche Neuerung:</strong><span class="fs11lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Der</span><span class="fs11lh1-5 ff1"> </span><strong class="ff1">Hauptauftraggeber</strong><span class="fs11lh1-5 ff1"> </span><span class="fs11lh1-5 ff1">(der große Paketdienstleister) haftet nun</span><span class="fs11lh1-5 ff1"> </span><strong class="ff1">gesamtschuldnerisch</strong><span class="fs11lh1-5 ff1"> </span><span class="fs11lh1-5 ff1">für die</span><span class="fs11lh1-5 ff1"> </span><strong class="ff1">nicht gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeiträge</strong><span class="fs11lh1-5 ff1"> </span><span class="fs11lh1-5 ff1">der bei seinem Subunternehmer beschäftigten Paketboten.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><div><strong>Druck auf die Großen für mehr Kontrolle</strong></div><div><div>Der Hauptzweck des Gesetzes ist die präventive Wirkung. Um das erhebliche Haftungsrisiko zu minimieren, sind Generalunternehmer nun gezwungen, ihre Subunternehmer <strong>sorgfältiger auszuwählen und strenger zu kontrollieren, wie bereits in der Baubranche und Fleischwirtschaft.</strong></div><div><strong><br></strong></div><div>Experten erwarten, dass die großen Logistikkonzerne nur noch mit Nachunternehmern zusammenarbeiten werden, die eine <strong>Unbedenklichkeitsbescheinigung</strong> der Krankenkassen vorlegen können. Diese bestätigt die regelmäßige und vollständige Abführung aller Beiträge.</div><div><br></div><h4 class="imHeading4">Kernziele des PaketbSG im Überblick:</h4><div><strong><br></strong></div><div><ul><li><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><strong>Soziale Absicherung:</strong> Sicherstellung, dass Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenbeiträge für alle Paketboten korrekt abgeführt werden.</span></div></li><li><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><strong>Bekämpfung von Schwarzarbeit:</strong> Entziehen der wirtschaftlichen Grundlage für Subunternehmer, die sich durch Sozialversicherungsbetrug einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.</span></div></li><li><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><strong>Fairer Wettbewerb:</strong> Schutz ehrlicher Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anmelden und entlohnen.</span></div></li></ul><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><div>Die Regierung verspricht sich von dem Gesetz eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in einer der am schnellsten wachsenden Branchen Deutschlands und einen effektiven Schutz der Beschäftigten vor Lohndumping und sozialer Unsicherheit.</div><div> </div><div><span class="fs11lh1-5"> </span><br></div><div> </div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 07 Dec 2025 18:35:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[SOKA-BAU und Zoll bekämpfen Schwarzarbeit digital]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU"><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000011"><h1 class="imHeading1">Digitales Schutzschild für die Baubranche: Soka-Bau und Zoll ziehen im Kampf gegen Schwarzarbeit an einem Strang</h1><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind wie ein schleichendes Gift für die deutsche Bauwirtschaft. Sie verzerren den Wettbewerb, schaden ehrlichen Unternehmen und führen jährlich zu enormen wirtschaftlichen Schäden. Doch damit soll jetzt noch entschlossener Schluss sein: Mit einer neuen digitalen Allianz rüsten sich die </span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Sozialkassen der Bauwirtschaft</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> (</span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">SOKA-BAU</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">) und der</span><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><b> Zoll </b></span><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">für die Zukunft und sagen unlauteren Machenschaften den Kampf an.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><br></span></div><h2 class="imHeading2">Die neue Waffe: Digitaler Datenaustausch in Echtzeit</h2><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Im Zentrum der Offensive steht eine wegweisende Vereinbarung: der direkte, digitale Datenaustausch zwischen SOKA-BAU und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Was früher oft mit zeitaufwendiger Papierarbeit und langwierigen Ermittlungen verbunden war, funktioniert nun quasi auf Knopfdruck.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Über eine gesicherte </span><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Online-Plattform “SOKA-Net”</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> erhalten die Kontrolleure des Zolls direkten Zugriff auf entscheidende Daten von SOKA-BAU. Dazu gehören:</span></div><ul><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Informationen zu inländischen Betrieben</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> und deren Angestellten.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Daten von ausländischen Unternehmen</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">, die Personal nach Deutschland entsenden.</span></div></li><li aria-level="1"><div><b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Wichtige Beschäftigtendaten</span></b><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">, die für Kontrollen relevant sind.</span></div></li></ul><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Dieser schnelle Informationsfluss ermöglicht es den Zollbeamten, direkt vor Ort auf Baustellen “just in time” zu prüfen, ob alle Meldepflichten eingehalten wurden. Der immense Zeitgewinn macht die Kontrollen nicht nur effizienter, sondern auch treffsicherer.</span></div><h3 class="imHeading3">Effizienz als Schlüssel zum Erfolg</h3><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Der Zoll ist als ausführende Behörde damit beauftragt. </span></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><br></span></div><div><h3 class="imHeading3">§ 2 Abs. 4 Nr. 20 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG</h3></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist die Grundlage für die bereits jahrelangen Zusammenarbeit zwischen SOKA-BAU und Zoll. </span><span class="fs11lh1-5">Die Umsetzung des Gesetzes</span><span class="fs11lh1-5"> </span><span class="fs11lh1-5">wird durch den digitalen Datenaustausch in der Praxis jetzt deutlich vereinfacht.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Durch den Echtzeit-Zugriff können Unregelmäßigkeiten schneller aufgedeckt und Ermittlungen beschleunigt werden. Dies stärkt die Schlagkraft des Zolls und sorgt dafür, dass schwarze Schafe schneller aus dem Verkehr gezogen werden.</span></div><h4 class="imHeading4">Ein Gewinn für fairen Wettbewerb und ehrliche Arbeit</h4><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Die größten Profiteure dieser digitalen Allianz sind die unzähligen rechtstreuen Bauunternehmen in Deutschland. Sie leiden am stärksten unter der unlauteren Konkurrenz, die durch Lohn- und Sozialdumping Preise unterbietet.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Im Interesse der korrekt meldenden Baubetriebe wird die Ordnungsfunktion von SOKA-BAU auch mit digitalen Mitteln gestärkt.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><br></span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1">Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben oder ein Problem besteht, das jetzt dringend gelöst werden muss.</span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><br></span></div><div><i class="fs14lh1-5 ff1">Ihre </i></div><div><i class="fs14lh1-5 ff1">Ingrid Claas</i></div><div><br></div><div>Tel.: <a role="button" href="tel:+49611376036" class="imCssLink">+49611376036</a> &nbsp;&nbsp;&nbsp;E-Mail: <a role="button" href="mailto:Ingrid.Claas@kanzlei-claas.de?subject=Probleme%20mit%20der%20SOKA-BAU%20wg.%20Mitarbeiter&amp;body=Hallo%20Frau%20Claas,%0A%0Aich%20habe%20Ihren%20Artikel%20zum%20Thema%20Schwarzarbeit%20gelesen%20und%20habe%20ein%20Problem%20mit%20der%20SOKA-BAU.%20%0ABitte%20melden%20sie%20sich." class="imCssLink">Ingrid.Claas@kanzlei-claas.de</a></div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 18 Aug 2025 10:20:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Bundesarbeitsgericht kippt hohe SOKA-BAU Zinsforderungen für abgemeldete Betriebe.]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU"><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000E"><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><div><span class="fs14lh1-5"><b>Der Fall:</b><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5">Mein Mandant wurde von der SOKA-BAU aufgefordert, für den Zeitraum von Dezember 2008 bis Juni 2010 rückständige Beiträge sowie Zinsen in Höhe von über 17.000 Euro zu zahlen. </span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5"><b>Die Besonderheit:</b> Der Betrieb war bereits zum 31. Dezember 2013 abgemeldet worden. Die SOKA-BAU forderte dennoch weiterhin Zinsen in Höhe von 1% pro Monat (bis 2018, danach 0,9%) gemäß VTV.</span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5">Nachdem der Mandant Verjährung geltend machte, reduzierte die SOKA-BAU die Forderung zunächst, bestand aber weiterhin auf Zinsen ab Juli 2017. Das Arbeitsgericht wies die Klage der SOKA-BAU wegen Verjährung ab. In der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt wurde die Klage mit einer anderer Begründung ebenfalls abgewiesen, aber die Revision zum BAG zugelassen.</span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><b class="fs14lh1-5">Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts:</b></div><div><span class="fs14lh1-5">Das BAG gab dem Mandanten Recht und wies die Revision der SOKA-BAU zurück. Die Begründung: Mit der Abmeldung des Betriebs im Jahr 2013 endete der Geltungsbereich des VTV für das Unternehmen. Somit konnte die SOKA-BAU nach diesem Zeitpunkt keine Zinsen mehr auf Basis des VTV verlangen. Stattdessen wären nur die deutlich niedrigeren gesetzlichen Zinsen zulässig gewesen, die aber nie ausdrücklich verlangt wurden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><b class="fs14lh1-5">Die Bedeutung des Urteils:</b></div><div><span class="fs14lh1-5">Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen:</span></div><div><ul><li><span class="fs14lh1-5"><b>Kein VTV, keine VTV-Zinsen:</b> Unternehmen, die nicht mehr dem Geltungsbereich des VTV unterliegen (z.B. aufgrund von Abmeldung, anderer Tätigkeit oder Zugehörigkeit zu einem anderen Tarifvertrag), müssen keine hohen Zinsen gemäß VTV für rückständige Beiträge bezahlen.</span></li><li><span class="fs14lh1-5"><b>Klarheit für die Praxis:</b> Das BAG hat einen bisher ungeklärten Rechtsstreit entschieden und Rechtssicherheit geschaffen.</span></li><li><span class="fs14lh1-5"><b>Ersparnis für betroffene Betriebe:</b> Für den Mandanten bedeutet das Urteil konkret eine Reduzierung der Forderung von über 17.000 Euro auf Null.</span></li></ul><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><b class="fs14lh1-5">Fazit:</b></div><div><span class="fs14lh1-5">Das Urteil des BAG stellt klar: Wenn der Geltungsbereich des VTV nicht mehr gegeben ist, können auch keine "Strafzinsen" gemäß VTV erhoben werden. Dies betrifft nicht nur abgemeldete Betriebe, sondern auch solche, die aus anderen Gründen nicht mehr unter den VTV fallen.</span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><b class="fs14lh1-5">Kontakt:</b></div><div><span class="fs14lh1-5">Ich stehe Ihnen für Fragen zu dieser Entscheidung und zu anderen Problemen mit der SOKA-BAU gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich an. Meine Nummer ist</span><span class="fs14lh1-5"><b> </b></span><span><a role="button" href="tel:0611376036" class="imCssLink"><span class="fs14lh1-5"><span class="fs14lh1-5"><b>0611 376036</b></span>.</span></a></span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5">Ihre Rechtsanwältin Ingrid Claas aus Wiesbaden. &nbsp;</span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><div><br></div></div></div></div><a href="https://youtu.be/-4A7nCJypkM?si=LENVDxUSC3H8vmx_">https://youtu.be/-4A7nCJypkM?si=LENVDxUSC3H8vmx_</a>]]></description>
			<pubDate>Tue, 17 Dec 2024 16:50:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[SokaSig - Fehlentscheidug vom Bundesverfassungsgericht?]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SokaSiG"><![CDATA[SokaSiG]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000D"><div><b><span class="fs14lh1-5">Eine Chance Rechtstaatlichkeit zu beweisen wurde vertan.</span></b></div><div><span class="fs12lh1-5"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5">Anmerkungen zu den Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht vom 11. 8. 2020 zum SokaSiG. </span><span class="fs12lh1-5"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5">Heute möchte ich Sie über die Hintergründe der Pressemitteilung vom 17. 9. 2020 informieren. Um was geht es überhaupt?</span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Es geht um die Tarifverträge im Bau, die jedes Jahr neu beschlossen und dann vom Ministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, so wie viele andere Tarifverträge auch. Das bedeutet erst einmal, dass sich jeder daran halten muss. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Besonders ist, dass es im Baubereich Sozialkassen gibt, die auch über Tarifverträge geregelt sind. Jedes Bauunternehmen muss nicht nur Tariflohn bezahlen und 30 Tage Urlaub geben, sondern dazu auch noch hohe Beiträge an die Kasse bezahlen, die SOKA-BAU. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Weil es um viel Geld geht stellt sich immer wieder die Frage, dürfen die das wirklich? Ansatzpunkt war der alte § 5 TVG. Die Allgemeinverbindlichkeit war nur zulässig, wenn für mehr als 50 % der Bauarbeiter die Bautarifverträge galten. Dies herauszufinden war immer die Aufgabe des Arbeitsministeriums. Die Akteneinsicht im Jahre 2014 ergab, das Ministerium hatte nie geprüft, sondern immer nur durchgewunken. Das war dann auch nicht Chefsache gewesen, sondern nur irgendwo im Ministerium bearbeitet worden. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Viel schlimmer als die formalen Mängel, die das BAG in seinen bemerkenswerten Beschlüssen vom 21. 9. 2016 feststellte, sind die materiellen Mängel. Die 50 % -Quote lag schon länger nicht mehr vor, was viele verschiedene Gründe hatte. Konkret ging es um die Zeit ab 2006/2007. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Bei einer ordnungsgemäßen Prüfung hätte das Ministerium zu dem Ergebnis kommen müssen, dass kein Allgemeinverbindlicherklärung hätte erteilt werden dürfen. Mit dem Gesetz vom 14. 8. 2014 ist das Problem für die Zukunft ab 2015 behoben worden, kein Quorum mehr. Für die Vergangenheit waren die Allgemeinverbindlicherklärungen unwirksam. Auf massives Drängen vom Kasse und Ministerium hat der Bundestag in einem Eilverfahren das SokaSiG beschlossen, um den alten Zustand wieder herzustellen. Der alte Zustand bedeutet, dass die Ansprüche der Kasse wie bei der Allgemeinverbindlichkeit wieder bestehen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dazu </span><strong><span class="fs12lh1-5">nie</span></strong><span class="fs12lh1-5"> erfüllt waren. </span><span class="fs12lh1-5">Arbeitsrechtler im Bundestag haben entweder gegen das Gesetz gestimmt oder sich enthalten. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Hier setzt jetzt auch die Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Oberflächlich betrachtet war kein Arbeitsrechtler mit dem Problem befasst. Bei allen Diskussionen standen immer nur die formalen Fehler im Vordergrund. Dass die Allgemeinverbindlicherklärungen in der ganzen Zeit nicht mehr berechtigt waren, durfte nie Thema sein, so 2016 Frau Nahles, Stichwort "Technische Korrektur".</span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">In den Verfassungsbeschwerden wurde die unzulässige echte Rückwirkung des Gesetzes kritisiert. Es wurde ein Anspruch neu geschaffen, wo vorher objektiv betrachtet kein Anspruch war. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Zitate Bundesverfassungsgericht:</span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">"Eine echte Rückwirkung liegt insbesondere vor, wenn eine Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll, also eine „Rückbewirkung von Rechtsfolgen“ vorliegt.</span></div><div><br></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Es kann zulässig sein, dass der Gesetzgeber rückwirkend eine nichtige Bestimmung durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Bestimmung ersetzt. </span><span class="fs12lh1-5">Das gilt insbesondere, wenn die Norm </span><strong><span class="fs12lh1-5">nicht</span></strong><span class="fs12lh1-5"> aus materiellen Gründen, sondern wegen formaler Fehler unwirksam wird.</span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Entscheidend ist, dass die </span><strong><span class="fs12lh1-5">materiellen Belastungen,</span></strong><span class="fs12lh1-5"> die in einem solchen „Reparaturgesetz“ enthalten sind, denjenigen entsprechen, die in den ursprünglichen, später als unwirksam erkannten Bestimmungen vorgesehen waren; dann wird den Belasteten durch die Rückwirkung nichts zugemutet, womit sie nicht ohnehin schon zu rechnen hatten."</span></div><div><br></div><div><strong><span class="fs12lh1-5">Hier liegt die Fehleinschätzung. </span></strong><span class="fs12lh1-5">Es sind jahrelang Regeln angewandt worden, die objektiv falsch waren. Dies wird in dem BAG Beschluss zum Jahr 2014 deutlich. Hier ist festgestellt worden, dass im Zeitpunkt der Prüfung das Quorum nicht positiv vorgelegen hat. Die 6 Stunden Verhandlung beim BAG haben die Mängel der Dokumentation sehr genau gezeigt. Die Antragsteller haben dazu eine Fülle von Zahlen vorgelegt, die dies untermauert haben, auf die es in der Entscheidung dann aber </span><span class="fs12lh1-5">nicht</span><span class="fs12lh1-5"> mehr ankam. Die Zahlen waren da, aus verschiedenen Quellen. Das Quorum war nicht erfüllt. Keine AVE erfüllte die Voraussetzungen von § 5 TVG a. F. .</span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Doch das genügt dem Bundesverfassungsgericht nicht, um den Rechtsschein der Wirksamkeit der Norm zu zerstören. Mit anderen Worten, weil es immer so aussah, als ob eine Zahlungsverpflichtung besteht, muss auch ohne Rechtsgrundlage bezahlt werden. </span><strong><span class="fs12lh1-5">Seit wann steht der Rechtsschein über dem Recht?</span></strong></div><div><strong><br></strong></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Nochmal das Bundesverfassungsgericht:</span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">"Desgleichen wirkt die im damaligen § 5 TVG noch geforderte 50%-Quote zwar formell, betrifft aber auch die materielle Reichweite der tariflichen Bindung. Für die Frage, ob sich eine rückwirkende Korrekturregelung rechtfertigen lässt, ist entscheidend, ob das Korrekturgesetz Belastungen vorsieht, die dem entsprechen, was nach Maßgabe des korrigierten Rechts ohnehin als geltendes Recht </span><strong><span class="fs12lh1-5">unterstellt</span></strong><span class="fs12lh1-5"> werden musste. Hier zeigt die Verfassungsbeschwerde jedenfalls in keiner Weise auf, dass mit dem angegriffenen Gesetz insoweit neue und eigenständige Belastungen einhergingen. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Ich weis nicht was die </span><span class="fs12lh1-5">Kollegen</span><span class="fs12lh1-5"> zum Quorum geschrieben haben. </span><strong><span class="fs12lh1-5">Ich habe in meiner Verfassungsbeschwerde auf den Seiten 6-9 und in der Anlage 4 gerade darauf besonders hingewiesen.</span></strong><span class="fs12lh1-5"> Ohne Quorum keine AVE, keine </span><span class="fs12lh1-5">Rechtsgrundlage</span><span class="fs12lh1-5"> für die Zahlungsverpflichtung: Dann ist das Gesetz die einzige neue Rechtsgrundlage überhaupt. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Knapp zusammengefasst besagt die Entscheidung, weil alle damit rechnen mussten, dass sie bezahlen müssen, gilt das auch weiter so. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Auch meine Verfassungsbeschwerde ist zurückgewiesen worden. Ich will kein schlechter Verlierer sein. Ich bin nur unendlich enttäuscht. Ich hätte mir gerade vom Bundesverfassungsgericht mehr Entscheidungstiefe gewünscht und vielleicht auch ein bisschen mehr Mut. Die Fälle bis 2014 sind bis auf wenige Ausnahmen komplett abgearbeitet und die wenigen, die sich tatsächlich gewehrt haben, fügen der Kasse keinen großen Schaden zu. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5">Die Chance Rechtsstaatlichkeit zu beweisen ist vertan worden. </span></div><div><br></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5"> </span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 11 Oct 2020 17:07:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Bund unterstützt Künstler während der Corona-Krise]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=K%C3%BCnstlersozialkasse_KSK"><![CDATA[Künstlersozialkasse KSK]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000C"><div><span class="fs11lh1-5">Die bisherigen Hilfen für Selbständige war hauptsächlich für die Kosten gedacht, z. B. Miete von Geschäftsräumen und sonstigen laufenden Kosten. Viele Künstler haben keine Auftritte mehr, Konzerte, Theaterveranstaltungen und vieles mehr finden nicht mehr statt und sie haben deswegen auch keine Honorare mehr, um ihren täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hier hat jetzt die Kulturstaatsministerin, Monika Grütters, Hilfe zugesagt. Die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen können Künstlerinnen und Künstlern bis zu 60 % ihrer Gage als Ausfallhonorar zahlen, wenn die Veranstaltungen wegen der Corona-Krise abgesagt werden mussten. Dies gilt dann, wenn der Vertrag bis zum 15. März abgeschlossen wurde. Dann werden 60</span><span class="fs11lh1-5">% von Honoraren bis zu 1.000,00 € pro Veranstaltung gezahlt, maximal 2.500,00 €.</span></div><div><span class="fs11lh1-5"> </span></div><div><span class="fs11lh1-5">Damit wird allerdings nur einer kleinen Gruppe von Künstlern geholfen. Länder und Kommunen sollen ein ähnliches Hilfsprogramm zur Verfügung stellen. Besonders betroffen sind jedoch arbeitslos gewordene Solisten, die kein festes Ensemble haben. Damit ist noch nicht die Frage geklärt, wie den vielen Selbständigen geholfen werden kann, die außerhalb von Institutionen tätig sind. Am meisten hilft es ihnen, wenn sie wieder auftreten dürfen. Ob hier eine Lockerung eintreten wird, muss abgewartet werden. Dies gilt im Prinzip auch für Kinos, in denen Abstandsregeln leichter umgesetzt werden können als im Ensemble von einem Theater oder einer Oper.</span></div><div><span class="fs11lh1-5"> </span></div><div><span class="fs11lh1-5">Die Kulturszene ist so vielfältig, dass es schwierig ist kurzfristig für alle eine gute Lösung zu finden. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Problem.</span></div><div><span class="fs11lh1-5">Schauen Sie sich auch mein Video vom 16. 4. 2020 auf Youtube "Ausweg aus der Corona-Krise. Hilfe für Kuenstlerinnen und Kuenstler an.</span></div><div><span class="fs11lh1-5"><br></span></div><div class="imTACenter"><a href="https://youtu.be/b8zhYAY3yUw" onclick="return x5engine.imShowBox({ media:[{type: 'youtube', url: 'https://youtu.be/b8zhYAY3yUw', width: 1920, height: 1080, text: '', 'showVideoControls': true }]}, 0, this);" class="imCssLink inline-block"><img class="image-0" src="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/images/tiny-thumbnail-corona-ausweg_e6tp0xd5.webp"  width="467" height="262" /></a><span class="fs11lh1-5"><br></span></div><div><span class="fs11lh1-5"><br></span></div><div><span class="fs11lh1-5"> </span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sat, 09 May 2020 12:32:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Selbständig oder Scheinselbständig?]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=Sozialversicherung"><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000B"><div class="imTALeft"><b><span class="fs14lh1-5 cf1">Wußten Sie schon dass es seit Juli 2019 ein neue Gesetz gibt mit</span><span class="fs14lh1-5 cf1"> </span><span class="fs14lh1-5 cf1">weitreichenden Prüfrechten</span><span class="fs14lh1-5 cf1"> </span><span class="fs14lh1-5 cf1">des Zolls? Kennen Sie die neue Rechtsprechung des BSG von 2019 und die verschärfte Haftung für nicht gezahlte Beiträge?</span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5 cf1">Gehören Sie zu den vielen "Scheinselbständigen", für die rückwirkend ab 1. 1. 2016 Sozialversicherung nachgezahlt werden muss?</span></b></div><div><b><br></b></div><div><span class="fs14lh1-5">Wer muss </span><span class="fs14lh1-5">mit</span><span class="fs14lh1-5"> </span><b><span class="fs14lh1-5">massiven Nachzahlungen</span></b><span class="fs14lh1-5"> </span><span class="fs14lh1-5">rechnen, weil sich die Rechtsprechung geändert hat? </span><span class="fs14lh1-5">Schaffen Sie Rechtssicherheit für sich und Ihr Unternehmen.</span></div><div><b><br></b><b><span class="fs14lh1-5">Rufen Sie an, wenn Sie weitere Informationen benötigen.</span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5"><br></span></b></div><div class="imTACenter"><a role="button" href="tel:0049611376036" class="imCssLink inline-block"><img class="image-0" src="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/images/button-telefonnummer_9oxa1ji1.webp"  width="489" height="77" /></a><b><span class="fs14lh1-5"><br></span></b></div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 23 Jan 2020 17:18:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?selbstaendig-oder-scheinselbstaendig-</link>
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			<title><![CDATA[Rechtswidriger Zustand durch BAG für rechtens erklärt]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU"><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000A"><div><b><span class="fs14lh1-5">Informationen für Insider:</span></b></div><div><b><br></b></div><div><span class="fs14lh1-5">Wie schon berichtet bleiben die Allgemeinverbindlicherklärungen der Jahre 2008 bis 2014 des VTV der SOKA-BAU unwirksam, AVE 2015 und 2016 sind nach verschiedenen Entscheidungen des BAG wirksam.</span><span class="fs14lh1-5"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5">Um die Jahre davor auch zu erfassen gibt es seit </span><span class="fs14lh1-5">dem 25.05.2017 das SokaSiG als eigenständiges Gesetz.</span><b><span class="fs14lh1-5"> </span></b><span class="fs14lh1-5">Zur "Rettung </span><span class="fs14lh1-5">des Abendlandes" haben die SOKA-BAU, die Tarifvertragsparteien und das BMAS den alten</span><span class="fs14lh1-5"> </span><b class="fs11lh1-5"><span class="fs14lh1-5">rechtswidrigen</span></b><span class="fs14lh1-5"> </span><span class="fs14lh1-5">Zustand wieder hergestellt. </span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5">Wir erinnern uns: Die Voraussetzungen von </span><span class="fs14lh1-5"><b>§ 5 TVG a. F</b></span><span class="fs14lh1-5">. waren nicht erfüllt. Der (neuen) 10. Senates vom BAG &nbsp;hält das Gesetz für verfassungsgemäß. Das letzte Wort hat, wie immer, das Bundesverfassungsgericht, auch bezüglich </span><span class="fs14lh1-5"><b>§ 5 TVG n. F..</b></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 23 Jan 2020 16:36:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?rechtswidriger-zustand-durch-bag-fuer-rechtens-erklaert</link>
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			<title><![CDATA[Selbständig versus Scheinselbständig]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=Sozialversicherung"><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000004"><div><b><span class="fs16lh1-5">Risiko für Auftraggeber: Selbständig oder Scheinselbständig</span></b></div><div><b><span class="fs16lh1-5"><br></span></b></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5">Immer häufiger werden Selbständige als Scheinselbständige eingestuft – mit weitreichenden finanziellen und arbeitsrechtlichen Folgen.</span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5">Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom </span><span class="fs14lh1-5"> </span><span class="fs14lh1-5">4. 6. 2019 festgestellt, dass Anästhesisten, die als Honorarärzte im Krankenhaus arbeiten, angestellt sind und nicht selbständig. Die arbeitsrechtliche Bewertung ist nicht bindend. </span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5">Begründung:</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5">Wer in den Organisationsablauf eingebunden ist, arbeitet in der Regel fremdbestimmt. Dies gilt auch für Pflegekräfte in stationären Einrichtungen und für viele andere Berufsgruppen.</span></div> &nbsp;<div><b><span class="fs14lh1-5"><br></span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5">Daraus folgt</span></b><span class="fs14lh1-5">, dass der Auftraggeber des Selbständigen zum Arbeitgeber eines „Scheinselbständigen“ wird und für diesen die </span><span class="fs14lh1-5"> </span><span class="fs14lh1-5">Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung für bis zu vier Jahre </span><span class="fs14lh1-5">(aktuell ab 1. 1. 2015) rückwirkend abführen muss.</span></div> &nbsp;<div><b><span class="fs14lh1-5"><br></span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5">Auch bei GmbH-Geschäftsführern</span></b><span class="fs14lh1-5"> wird neuerdings verstärkt überprüft ob </span><span class="fs14lh1-5"> </span><span class="fs14lh1-5">Sozialversicherungspflicht besteht. Zuständig ist allein die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV).</span></div> &nbsp;<div><b><span class="fs14lh1-5"><br></span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5">Was passiert</span></b><span class="fs14lh1-5">, wenn die DRV bei der Betriebsprüfung mit der firmeninternen Bewertung der „Selbständigen“ nicht einverstanden ist und kein </span><span class="fs14lh1-5"><b>Statusfestsellungsverfahren</b></span><span class="fs14lh1-5"> durchgeführt wurde? Dann erhält der Betrieb einen Prüfbericht und eine Beitragsberechnung, die von der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle, hilfsweise vom Zoll, eingezogen wird.</span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5">Oft wird nicht jeder einzelne Arbeitnehmer geprüft sondern nur eine Auswahl. Das hatte in der Vergangenheit immer zur Folge, dass die Prüfung nicht verbindlich war, also vergangene Zeiträume nachgeprüft werden konnten. </span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div> &nbsp;<div><b><span class="fs14lh1-5">Neu ist</span></b><span class="fs14lh1-5">, dass bestimmte Sachverhalte jetzt verbindlich festgestellt werden müssen, um Rechtsklarheit für alle Betroffenen zu schaffen. </span></div><div><span class="fs14lh1-5"> </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5">Das Nichtzahlen von Sozialversicherungsbeiträgen ist ein Dauerdelikt. Die Verjährung ist 4 Jahre, die Säumnisgebühren sind 1 Prozent pro Monat. In vielen Fällen gibt es für den Arbeitnehmerbeitrag keine Verrechnungs­möglichkeit. </span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5">Hinzu kommen vielfältige Haftungsansprüche gegenüber den handelnden Personen.</span></div><div><span class="fs14lh1-5"><br></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5">Die Betriebsprüfungen finden alle 4 Jahre statt. Wann war Ihre letzte Betriebsprüfung?</span><span class="fs14lh1-5"> &nbsp;</span></div> &nbsp;<div><b><span class="fs14lh1-5">Verschaffen Sie sich Klarheit bevor die Betriebsprüfer kommen. </span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5"><br></span></b></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5">Ich berate Sie gerne.</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 20 Oct 2019 03:54:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?selbstaendig-versus-scheinselbstaendig</link>
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			<title><![CDATA[Krankengeld für kranke Künstler]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=K%C3%BCnstlersozialkasse_KSK"><![CDATA[Künstlersozialkasse KSK]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000003"><div><strong><span class="fs12lh1-5">Der kranke Künstler - KSK</span></strong></div><div> </div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Wer als Künstler in der Künstlersozialkasse sozialversichert ist, zahlt Beiträge für die Rentenversicherung, die Krankenkasse und die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass der Künstler Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Wer immer privat krankenversichert war und auch privat weiterversichert sein will, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Befreiungsantrag stellen. Das ist allerdings eher ungünstig, wie das folgende Beispiel zeigt:</span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Ein Maler, schon immer KSK, mit einem überschaubaren Einkommen, geschätzt 20.000,00 € p.a., wird Anfang des Jahres krank, muss operiert werden und fällt für mehrere Monate aus. In der gesetzlichen Krankenkasse versichert, erhält er wie ein Arbeitnehmer Krankengeld. Durch die Leistungen der Krankenkasse hat er nicht nur ein laufendes Einkommen, das den Grundbedarf des Malers deckt, er hat auch darüber hinaus eine Einkommensersatzleistung, die bei der </span><span class="fs12lh1-5"><b>Bewertung seines Jahreseinkommens </b></span><span class="fs12lh1-5">mitberücksichtigt wird.</span></div><div><span class="fs12lh1-5">Wäre er privat krankenversichert, würde er nur dann Leistungen bekommen, wenn er eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hätte, was allein schon wegen der Kosten bei den wenigsten Künstlern der Fall ist. Außerdem rechnet niemand damit tatsächlich krank zu werden.</span></div><div> </div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Anspruch auf Krankengeldzahlung ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Er kann für die ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit einen früheren Beginntermin mit seiner Krankenkasse vereinbaren. Dazu bietet die gesetzliche Krankenkasse Wahltarife an.</span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Wer sich als Berufsanfänger oder als höher Verdienender privat krankenversichern möchte, sollte bedenken, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einkommensbezogen sind, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jedoch in der Regel vom Alter abhängig. Dies führt dazu, dass im hohen Alter sehr hohe Krankenkassenbeiträge entrichtet werden müssen. Häufig fehlen dann die hohen Einnahmen, die dies möglich machen. Für Familienmitglieder muss extra bezahlt werden. Als Rentner besteht nicht die Möglichkeit in die sehr günstige Krankenkasse der Rentner zu wechseln.</span></div><div> </div><div><strong><span class="fs12lh1-5">Tipp:</span></strong></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Besser ist es einzeln oder mit der Familie in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben und, wenn unbedingt Einzelzimmer und Chefarzt sein müssen, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die jederzeit auch wieder &nbsp;isoliert gekündigt werden kann. Außerdem bei jeder Krankheit</span><span class="fs12lh1-5"> </span><strong><span class="fs12lh1-5">Krankmeldung nicht vergessen</span></strong><span class="fs12lh1-5">, wie bei einem Arbeitnehmer, bei längerer Krankheit ohne Lücke, auch das ist wichtig und immer gleich bei der KV einreichen.</span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Sinnvoll ist es auch sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung Arbeitsunfälle zu versichern. Zuständig ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft in Hamburg.</span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Ingrid Claas &nbsp;..... 3. 10. 2019</span></div><div><span class="fs9lh1-5 ff1">﻿</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 03 Oct 2019 20:52:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?krankengeld-fuer-kranke-kuenstler</link>
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			<title><![CDATA[Steuerfalle für Künstler - Ausschluss aus der Künstlersozialkasse KSK]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=K%C3%BCnstlersozialkasse_KSK"><![CDATA[Künstlersozialkasse KSK]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000002"><div><strong><span class="fs12lh1-5">Steuerberater und Künstler:</span></strong></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Es ist die Aufgabe eines Steuerberaters für seinen Mandanten die optimale Lösung seiner steuerrechtlichen Situation zu finden. Zwar heißt es „weniger ist mehr“, andererseits kann es aber auch sein, dass mehr weniger ist.</span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Gibt man bei Google die Begriffe</span><span class="fs12lh1-5"> </span><em><span class="fs12lh1-5">Steuerberater Künstler 3.900</span><span class="fs12lh1-5"> </span></em><span class="fs12lh1-5">ein, gibt 48.700 Ergebnisse in 0,63 Sekunden. Es fehlt fast immer das Stichwort 3.900, das hier aber besonders wichtig ist. Viele Künstler haben höhere Kosten als Einnahmen. Das führt zu einem Negativergebnis und reduziert die Steuerlast insgesamt, wenn z. B. noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorhanden sind. Trotzdem riskiert der Steuerberater einen</span><span class="fs12lh1-5"> </span><strong><span class="fs12lh1-5">Haftungsfall</span></strong><span class="fs12lh1-5">, wenn er dieses Negativeinkommen ohne Besprechung mit dem Künstler Jahr für Jahr in die Einkommenssteuerformulare einträgt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5"><br></span></div><div> </div><div><strong><span class="fs12lh1-5">Künstler müssen mindestens 3.900,00 € zu versteuerndes Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit haben, um die Bedingungen für die Künstlersozialkasse zu erfüllen. Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse führt zu einem sehr günstigen Beitrag zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.</span></strong></div><div><strong><span class="fs12lh1-5"><br></span></strong></div><div> </div><div><span class="imUl fs12lh1-5"><b>Beispiel:</b></span><span class="fs12lh1-5"> </span><span class="fs12lh1-5">Wer im Jahre 2018 ein Jahresarbeitseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit (vor Steuern) in Höhe von 8.500,00 € hatte und der KSK auch so meldet, muss 2019 monatlich einen Beitrag zur Künstlersozialversicherung in Höhe von 131,57 € bezahlen. Darin enthalten sind Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Betrag wird von der KSK verdoppelt und weitergeleitet.</span></div><div><span class="fs12lh1-5">Wer weniger als 3.900,00 € Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit hat, muss wie ein normaler Selbständiger Krankenkassenbeiträge bezahlen, die sehr viel höher sind.</span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Auch wenn sich die Höhe des Krankenkassenbeitrags zum 01.01.2019 einkommensorientiert geändert hat, muss &nbsp;berücksichtigt werden, </span><span class="fs12lh1-5"><b>dass ein Künstler über die KSK nicht nur kranken- und pflegeversichert ist, sondern auch <span class="imUl">rentenversichert</span></b></span><span class="fs12lh1-5">. Diese besondere Versicherung für Künstler gibt einen einzigartigen sozialen Schutz, der Deutschland zu einem besonders freundlichen Land für Künstler macht.</span></div><div><span class="fs12lh1-5"><br></span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Leider gibt es immer noch Steuerberater, die das nicht wissen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5"><br></span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Künstler müssen regelmäßig bis zum 01.12. eine Einkommenschätzung für das Folgejahr melden. Diese Schätzung ist dann die Berechnungsgrundlage für den Beitrag des kommenden Jahres. Die Schätzungen sollen sich so realistisch wie möglich an der aktuellen Einkommenssituation orientieren. In unregelmäßigen Abständen verlangt die KSK von den Künstlern die Vorlage aller Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre. Wird dann anhand der Steuerbescheide festgestellt, dass die Schätzungen viel zu hoch oder viel zu niedrig waren, hat der Künstler ein Problem. Wer regelmäßig keine Jahreseinkünfte von mindestens 3.900,00 € erreicht hat, fliegt hochkant aus der KSK, da er die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5"><br></span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5"><b>Wer viel zu niedrige Einnahmen angibt, wird mit einem höheren Einkommen amtlich geschätzt und riskiert unter Umständen sogar noch ein Bußgeld.</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5"><b><br></b></span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Probleme hat auch, wer nicht-künstlerisch mehr als 450,00 € im Monat dazuverdient, da dann die Voraussetzungen für die extrem günstige </span><span class="fs12lh1-5">Krankenversicherung nicht mehr vorliegen. Auf diese Punkte muss ein Steuerberater, der Künstler betreut, zwingend hinweisen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5"><br></span></div><div> </div><div><span class="fs12lh1-5">Besser ist es sich vorher beraten zu lassen, um Fehler zu vermeiden, am besten von einer Fachanwältin für Sozialrecht, die sich u. a. auf Künstlersozialversicherung spezialisiert hat. Rufen Sie mich an wenn Sie dazu noch Fragen haben.</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 26 Sep 2019 05:34:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?steuerfalle-fuer-kuenstler---ausschluss-aus-der-kuenstlersozialkasse-ksk</link>
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			<title><![CDATA[Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet über die AVE 2016 und das SokaSiG ]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU"><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000001"><div><b><span class="fs12lh1-5 cf1">SokaSiG- das BAG hat entschieden - Erfurt am 20. 11. 2018:</span></b></div><div><br><span class="fs10lh1-5 ff1">Nach einem eher kurzen Tag in</span><span class="fs10lh1-5 ff1"> </span><span data-cmp_parsed_location_name="Erfurt" data-cmp_parsed_location_weather="K16051000" data-cmp_parsed_location_other="0" data-ce-class="Locations" class="fs10lh1-5 ff1">Erfurt</span><span class="fs10lh1-5 ff1"> </span><span class="fs10lh1-5 ff1">ist das Ergebnis mehr als bescheiden. Dass die AVE 2016 die gleiche Wertung erfahren würde wie die AVE 2015 war abzusehen. Beide Allemeinverbindlicherklärungen sind wirksam.Nach der Gesetzesänderung im August 2014 mit der das Quorum (mehr als 50 %) abgeschafft wurde, haben sich die Bedingungen für eine AVE grundsätzlich geändert.Jetzt ist nur noch ein öffentliches Interesse" erforderlich, das Auslegungssache ist. Daher ist im März 2018 bereits die AVE 2015 bestätigt </span><span class="fs10lh1-5 ff1">worden. Gründe für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Jahre gibt es nicht.</span></div><div><span class="fs10lh1-5 ff1">Die Begründung im zweiten Fall zeigt meiner Meinung nach mehr als deutlich, dass jedenfalls der Verfasser der Pressemitteilung </span><span class="fs10lh1-5 ff1">tätigt worden ist,</span><span class="fs10lh1-5 ff1"> der keine Ahnung - und kein Problembewußtsein - hat. Dies zeichnete sich ab, als die Vorsitzende meinte, es habe zu den Entscheidungen vom 21. 9. 2016 Korrekturbedarf gegeben, der jetzt durch das Gesetz erfüllt worden sei. <span class="imUl">Dabei stand in den Entscheidungen ausdrücklich, dass eine Korrektur / Heilung für die Vergangenheit nicht möglich ist. </span></span></div><div> </div><div><span class="fs10lh1-5 ff1">"Vertrauen in die falsche Entscheidungen des Ministeriums hatte nur die SOKA-BAU. Das musste unbedingt geschützt werden." </span></div><div><span class="fs10lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs10lh1-5 ff1"><br></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Tue, 20 Nov 2018 17:59:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?sokasig-angeblich-verfassungsgemaesz</link>
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		</item>
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			<title><![CDATA[Das BAG hat entschieden: Die AVE 2015 des VTV der SOKA-BAU ist wirksam!]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU"><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_672dn9f5"><div><br></div><br><div><img class="image-1 fleft" src="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/images/Grafik-AVE-2015-ist-wirksam.webp"  width="350" height="265" />Die <b>Allgemeinverbindlicherklärungen</b> für den <b>VTV </b>der <b>SOKA-BAU</b>, den Sozialkassen der Bauwirtschaft, waren spektakulär am 21. 9. 2016 für die Jahre <b>2008 bis 2010</b> und für das Jahr <b>2014 </b>für <b>unwirksam </b>erklärt worden. Daher haben Insider schon auf den 21. 3. 2018 gewartet, weil jetzt die Entscheidung über das Jahr 2015 anstand. Die Entscheidung ist enttäuschend, aber nicht wirklich überraschend. </div><div><br></div><div>Die <b>AVE vom 6. Juli 2015</b> wurde für <b>wirksam</b> gehalten, das "<b>öffentliche Interesse</b>" als gegeben angesehen. Wesentlichster Unterschied zwischen 2014 und 2015 ist die Gesetztesänderung vom 14. 8. 2014. Dort ist das Quorum des alten § 5 TVG abgeschafft worden, weil es nicht mehr vorlag. Statt dessen gibt es nur noch das "öffentliche Interesse", das als unbestimmter Rechtsbegriff immer erfüllt, bzw. sehr viel schwerer erfolgreich angreifbar ist. </div><div><br></div><div>Mitangegriffen waren der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV), der Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau). Auch sie sind weiter wirksam. </div><div><br></div><div>Der Antrag wird immer beim <b>Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)</b> gestellt. Geregelt wird Mindestlohn, Urlaub, Ausbildung und Rente für die <span class="fs15">Beschäftigten im Baugewerbe. </span></div><div><span class="fs15">Zur Finanzierung dieser Leistungen werden Beiträge von den Arbeitgebern erhoben. Durch die <b>AVE</b> gelten die Tarifverträge nicht nur für die tarifgebundenen Mitglieder der Tarifvertragsparteien, sondern auch für alle anderen Arbeitgeber der Branche. Sie sind verpflichtet, die tariflichen Arbeitsbedingungen einzuhalten und Beiträge an die Sozialkassen zu leisten. Wegen der oft einschneidenen Maßnahmen gegen Unternehmen, die von der <b>SOKA-BAU</b> völlig überrascht werden, gibt es immer wieder massiven Widerstand. Die ganz erheblichen Forderungen, die rückwirkend für 4, oft 5 Jahre, geltend gemacht werden, können eine Existenz vernichten, zum Konkurs des Unternehmens führen und zur Entlassung aller Arbeitnehmer. </span><span class="fs15">Bei aller Sozialromantik stellt sich auch immer wieder die Frage, ob auch das im öffentlichen Interesse ist. </span></div><div><br></div><div><br></div><div><br></div><div><br></div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Wed, 21 Mar 2018 18:21:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?das-bag-hat-entschieden--die-ave-2015-des-vtv-der-soka-bau-ist-wirksam-</link>
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Streit um die Berufskrankheit  (BK) 2108 Wirbelsäulenerkrankungen ]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=Berufskrankheiten"><![CDATA[Berufskrankheiten]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_23728qqm">Haben Sie auch "Rücken"? Gemeint sind Schmerzen im unteren Teil der Lendenwirbelsäule, z. B. L4/L5. Ob es sich dabei um eine <b>Berufskrankheit </b>handelt, für die es dann auch eine richtige Rente gibt, darüber streiten die medizinischen Experten heftig. <b>Das Bundessozialgericht</b> sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht, entsprechende Vorgaben zu machen. Dies war das Ergebnis einer Expertenrunde, die am 21. 9. 2017 in Kassel in den Räumen des Bundessozialgerichts getagt hat. Ich war in Kassel dabei und hier ist mein ausführlicher Bericht:<div><br></div><div class="imTACenter"><span class="fs19"><b><a href="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/expertenstreit-zur-berufskrankheit-2018.html" target="_blank" class="imCssLink">Zum Bericht (hier klicken)</a></b></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 13 Oct 2017 11:15:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?streit-um-die-berufskrankheit---bk--2108-wirbelsaeulenerkrankungen-</link>
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Solo-Selbständige erhalten ihr Geld zurück, keine Berufsbildungsabgabe mehr für Betriebe ohne Beschäftigte]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU-Tipp"><![CDATA[SOKA-BAU-Tipp]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_5r8kvufa"><img class="image-0 fleft" src="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/images/BAG-Beschluss-9-AZB-45-17.webp"  width="213" height="191" />Manchmal kommt die Gerechtigkeit leise, ohne großen Trommelwirbel und es dauert eine Weile, bis sie zur Kenntnis genommen wird. So ist es auch kein Wunder, dass die Todesglocke von <b>§ 17 VTV</b> fast nicht zu hören war und die Nachricht vom Ableben erst allmählich die Runde macht. <div><br></div><div>Was ist passiert? Am 1. 8. 2017 ist der <b>SOKA-BAU</b> der Rechtsweg nach <b>§ 2 ArbGG für die Verfahren gegen BoB's</b>, Betriebe ohne Beschäftigte, abhanden gekommen. Teilweise hatten schon die Richter der ersten Instanz die Auffassung vertreten, <b>Solo-Selbständige</b> sind keine Arbeitgeber, weil sie keine Arbeitnehmer beschäftigen. Teilweise waren die Verfahren wegen der noch nicht entschiedenen AVE 2015 ausgesetzt worden, teilweise hatte es auch schon die ersten Verurteilungen auf Zahlung von 450 Euro gegeben. Viele Betroffene waren empört und "zahlungsunwillig". Die Idee war, wer selbst einmal eine Ausbildung genossen hat und die Möglichkeit hat einen ausgebildeten Mitarbeiter zu beschäftigen, soll sich an der Abgabe beteiligen, die zur Ausbildung neuer Arbeitnehmer genutzt wird. </div><div><br></div><div>Fragwürdig war die Regelung von Anfang an. Viele BoB's wurden nicht gefunden, viele sind selbst nicht (baulich) ausgebildet, wollen oder können selbst gar nicht ausbilden und eben auch nie Arbeitnehmer beschäftigen, aus welchen Gründen auch immer.</div><div><br></div><div>Im Beschluss des 9. Senates vom BAG in Erfurt vom 1. 8, 2017 (<b>Aktenzeichen: 9 AZB 45/17</b>) ging es nur um die Frage, ob die SOKA-BAU 450 Euro <b>vor den Arbeitsgerichten</b> in Berlin (und auch in Wiesbaden) einklagen darf. Der sogenannte Rechtsweg für bürgerliche Streitigkeiten ist nur dann für die Arbeitsgerichte zu bejahen, wenn auf der einen Seite ein Arbeitgeber steht. Eigentlich reicht der gesunde Menschenverstand um festzustellen, dass jemand nur Arbeitgeber ist, wenn er Arbeit gibt. Die Rentnerin, die eine Reinigungshilfe beschäftigt, ist Arbeitgeberin, der Fliesenleger, der niemand beschäftigt, ist es nicht - so einfach. Für diese Erkenntnis musste das höchste deutsche Arbeitsgericht bemüht werden. </div><div><br></div><div><b>Folge ist, das die SOKA-BAU mit ihrer Klage an das Amtsgericht in Bad Freienwalde (Oder) verwiesen wurde </b>und nicht mehr von den schnellen Massenverfahen in Berlin und Wiesbaden profitieren kann. Bei den Amtsgerichten gilt noch die ZPO, was speziell die Anwälte freut, die sich nur gelegentlich mit Kassenverfahren beschäftigen. </div><div><br></div><div>Konsequent haben die Tarifvertragsparteien entschieden (siehe Homepage 24. 8. 2017) § 17 VTV komplett aufzugeben. Alle diesbezüglichen Klagen werden sofort zurückgenommen, die Zahlungen, die schon eingegangen sind, zurückgegeben, auch mit Titel. Offen ist, ob es auch Zinsen und Kostenerstattung gibt. </div><div>Wie ist die ganze Geschichte rechtsdogmatisch zu werten? Schließlich ist gerade erst das <b>SOKASiG</b> als ein sehr umstrittenes Gesetz verabschiedet worden, das auch diese Regelung zu geltendem Recht erklärt hat. </div><div><br></div><div><b>Sie haben schon bezahlt - vielleicht sogar 1350 Euro? </b></div><div><b>Meine Empfehlung: Schicken Sie der SOKA-BAU einen Brief mit Ihrer Kontonummer.</b></div><div><br></div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 31 Aug 2017 03:50:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?solo-selbstaendige-erhalten-ihr-geld-zurueck,-keine-berufsbildungsabgabe-mehr-fuer-betriebe-ohne-beschaeftigte</link>
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Dr. Rüdiger Linck, der Vorsitzende vom 10. Senat, ist  neuer Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU"><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_stc931pe">Pressemitteilung Nr. 27/17 vom BAG vom 20. 6. 2017<div><div><br></div><div><b>Der Bundespräsident</b> hat den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht <b>Dr. Rüdiger Linck </b>zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Staatssekretär Thorben Albrecht überreichte ihm heute die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. </div><div><br></div><div><span class="fs11">Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht am 1. Mai 2014 wurde Herrn Dr. Linck der Vorsitz des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts übertragen. Der Zehnte Senat ist für Gratifikationen, Sondervergütungen und Zulagen zuständig. </span></div><div><br></div><div><span class="fs11">Der Senat ist auch, was bei der Pressemitteilung unerwähnt geblieben ist, für die <b>Sozialkassenverfahren</b> (für die SOKA-BAU) zuständig. Er hat mit den herausragende Entscheidungen vom 21. 9. 2016 einen wesentlichen Beitrag zu Rechtstaatlichkeit, Demokratieverständnis und Gerechtigkeit geleistet, was vorbildlich ist. </span><br></div><div><br></div><div><br></div><div><br></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 02 Jul 2017 22:40:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?dr--ruediger-linck,-der-vorsitzende-vom-10--senat,-ist--neuer-vizepraesident-des-bundesarbeitsgerichts</link>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/rss/stc931pe</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[SokaSiG II: Fertigmachen zum Ärgern]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SokaSiG"><![CDATA[SokaSiG]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_8yu3tw3l"><div><br></div>Am Montag, den 19. 6. 2017 ist die nächste Anhörung des Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Thema SokaSiG, diesmal <b>SokaSiG II.</b> Die Anhörung verdient diesen Namen nicht. Bereits in der ersten Anhörung waren fast nur Fans als "Gutachter" bestellt worden, die dann auch brav ihr Lied gesungen haben. Warum soll es jetzt anders sein?<div><br></div><div>Nehmen wir <b>Düwell </b>als Beispiel: Der Mann hat nicht verstanden, warum das BAG seine Rechtsprechnung "geändert" hat. Zunächst, man kann<b> § 5 TVG a. F.</b> sehr gut missverstehen, wenn man sich Mühe gibt. Dies war auch nötig, da die Zahlen seit Jahren falsch vorgetragen worden sind und das Ministerium alle Augen zugemacht hat, um diese Tatsachen nicht sehen zu müssen. </div><div><br></div><div>Warum haben wir ein <b>Tarifautonomiestärkungsverfahrensgesetz</b>? Weil das Ministerium Akteneinsicht gewähren musste. Dabei wurde deutlich, dass Dritte von den falschen Zahlen Kenntnis erhalten würden. Daher wurde das Quorum schon 2014 abgeschafft, in der Hoffnung, dass es auch für die Vergangenheit noch gut gehen wird. Hat nicht geklappt. Man könnte auch sagen, erwischt oder dumm gelaufen. Bei der ersten Anhörung ist wenigstens festgestellt worden, dass die BAG Beschlüsse völlig korrekt sind.</div><div><br></div><div>Bezüglich der Frage ob das SOKASiG verfassungsgemäß ist, nimmt Düwell Bezug auf den "hervorragenden" Aufsatz von Engels in der NZA 2017, der von Insiders bereits als <b>erstaunlich schlecht </b>bewertet wurde. So sind die Meinungen verschieden. Die letzte Messe wird vom Bundesverfassungsgericht gesungen, um in der Wortwahl des Ministeriums zu bleiben. </div><div><br></div><div>Das Grundproblem bleibt uns daher noch eine Weile erhalten: Sozialkassen sind überholt, nicht mehr zeitgemäß. Für die Betriebsrente reicht eine Kasse für alle.</div><div><br></div><div><b>Fazit: </b>Wie bereits beim SokaSiG werden auch hier die betroffenen Betriebe wieder nicht gehört und die Abgeordneten, wenn sie sich überhaupt interessieren, hinters Licht geführt "Das ist echte Demokratie. "</div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 18 Jun 2017 14:20:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?sokasig-ii--fertigmachen-zum-aergern</link>
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		<item>
			<title><![CDATA[SokaSiG: Erste Erfahrungen -  SOKA-BAU Pflicht bei verbundenen Gesellschaften?]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SokaSiG"><![CDATA[SokaSiG]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_93byxi6x">Mündliche Verhandlung Landesarbeitsgericht Frankfurt 13. 6. 2017:<div><br></div><div>Die SOKA-BAU verlangt wieder Sozialkassenbeiträge, als ob es nie eine andere Rechtslage gegeben hätte. Mein Mandant hatte in der 1. Instanz ganz reguliär gewonnen, kein Geltungsbereich des (alten) VTV. Die Kasse war in Berufung gegangen. Mangels AVE gab es dann erst einmal ein sog. "unechtes Versäumnisurteil". Die Klage der SOKA-BAU wurde auch in der 2. Instanz abgewiesen. Nach dem Einspruch des Klägers folgte jetzt eine weitere mündliche Verhandlung, in der dann mit über das <b>SokaSiG </b>zu entscheiden war. Um was ging es überhaupt? Der Mandant hatte zwei Firmen, eine Baufirma, die schon immer Beträge bezahlt hat und eine Produktionsfirma, die keine Beiträge bezahlt. Vor einiger Zeit war die SOKA-BAU auf die Idee gekommen, auch für die zweite Firma Geld zu verlangen. </div><div><br></div><div><img class="image-0 fleft" src="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/images/SOKA-BAU-Verbundene-Gesellschaften.webp" alt="Graphische Darstellung von verbundenen Gesellschaften in Zusammenhang mit der SOKA-BAU Pflicht" title="SOAK-BAU verbundene Unternehmen" width="126" height="119" /><span class="fs15">Was verbundene Röhren sind, weiß jeder, der in der Schule aufgepasst hat. Das Wasser steht überall gleich hoch. </span>Doch was ist mit verbundenen Gesellschaften? Hier ist die konkrete Wasserstandsmeldung: Nach Nr. 13 muss auch für <b>verbundene Gesellschaften</b> bezahlt werden, wenn die Herstellung von Materialien <b>überwiegend</b> für die verbundene Gesellschaft erfolgt. Hier hat das <b>LAG</b> genau nachgerechnet und kam nach einer komplizierten Berechnung, über die im Termin lange gesprochen wurde, zu dem Ergebnis, dass die Herstellung von Waren für Dritte überwiegt. Damit waren die Voraussetzungen von &nbsp;Nr. 13, eine sehr schwierige Regel, <b>nicht erfüllt</b>. Die Klage wurde endgültig abgewiesen und keine Revision zugelassen, da hier "nur" eine Tatsachenfrage zu beantworten war. Die vielen wichtigen Fragen, die das <b>SokaSiG </b>betreffen, müssen jetzt in einem anderen Verfahren beantwortet werden.</div><div><br></div><div><span class="fs15">Fast überflüssig zu sagen, wie sehr sich der Mandant über den Sieg gefreut hat. </span></div><div><br></div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sat, 17 Jun 2017 17:31:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?sokasig--erste-erfahrungen----soka-bau-pflicht-bei-verbundenen-gesellschaften-</link>
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		</item>
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			<title><![CDATA[SOKA-BAU - SokaSiG Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU-Tipp"><![CDATA[SOKA-BAU-Tipp]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_81b462vr"><div><b><span>Am 23. 1. 2017 fand im Bundestagsausschuss eine "Sachverständigenanhörung" statt, die extrem einseintig war. </span></b></div><div><b><span>Die Antragsgegner waren alle in eigener Sache vertreten, aber keiner der sogenannten Außenseiter (</span></b><b class="fs15">ca. 50 000 Betriebe)</b><b class="fs15">. Das sind die Betriebe, die bezahlen müssen ohne gefragt zu werden, auch jetzt wieder nicht. </b></div><div><b>Am 25. 1. 2017 hat das BAG die AVE der Jahre 2012 und 2013 für unwirksam erklärt und am 26. 1. 2017 hat schon das Korrekturgesetz den Bundestag passiert, ohne weiter Verzögerung und ohne dass die Betroffenen auch nur die geringste Chance hatten, sich Gehör zu verschaffen. </b></div><div><b>Auch mein Brief </b><span class="fs19 cb1"><a href="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/brief_an_die_bundestagsabgordneten.html" target="_blank" class="imCssLink"><b>(Text hier)</b></a></span><b>, den ich noch am 26. 1. 2017 an alle Abgeordneten geschickt hatte, kam zu spät. Die Abgeordneten, die Bedenken hatten, konnten sich nicht mehr durchsetzen. </b><b class="fs15">Wir sind noch nicht am Ende. Es bleibt immer noch das Bungesverfassungsgericht.</b></div><div><b class="fs15">Neben den juristischen Bedenken wurde vor allem auch der rüde Umgang, den die SOKA-BAU mit ihren "Kunden" pflegt kritisiert. </b></div><div><b class="fs15">Ab sofort kann sich jeder beim Bundestag beschweren, wenn &nbsp;das Verhalten der Kasse unangemessen ist. Bei wem? </b><span class="fs19"><b>Am besten bei Herrn Kauder persönlich.</b></span><b class="fs15"> Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass das Gesetz trotz aller juristischen Ungereimtheiten und Bedenken im Eiltempo verabschiedet wurde. </b><br></div><div><b><br></b></div><div><b><br></b></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 29 Jan 2017 11:50:00 GMT</pubDate>
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		</item>
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			<title><![CDATA[SOKA-BAU: 23. 1. 2017 Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf SOKASiG]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU-Tipp"><![CDATA[SOKA-BAU-Tipp]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_86hg19u9"><b class="fs16">SOKA-BAU und SOKASiG die nächsten Termine</b><div><br></div><div>Am <b>25. 1. 2017</b> gibt es eine Entscheidung des BAG zu den AVE der Jahre 2012 und 2013. Das Verfahren 2006 ist beendet. Einen entsprechenden Hinweis gibt es auf der BAG-Seite Pressemitteilngen vom 22. 12. 2016. Dort sind auch die ersten beiden Beschlüsse komplett nachlesbar. </div><div><br></div><div><img class="image-0 fleft" src="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/images/Grafik-Termin-Sokasig.webp"  width="190" height="164" />Am <b>23. 1. 2017 </b>gibt es einen <b>Sachverständigenanhörung </b>(wer sind die Sachverständigen?)<b> </b>zum SOKASiG. Darüber werde ich dann berichten. Nachdem die ersten Anhörungsrügen auch noch unzulässig waren, sind nun neue eingereicht worden, die unbegründet sein dürften. Es geht nur darum, Zeit zu gewinnen, um keine Rückforderungen bedienen zu müssen. Dabei ist die Zahl der Antragsteller überschaubar. </div><div><b>Gegenüber dem Bundestag</b> hat die Kasse behauptet, man habe sich <b>insolvenzrechtlich beraten lassen müssen</b>. Da anschließend kein Insolvenzantrag gestellt wurde, muss die Beratung wohl <b><span class="cf1">zu einem sehr positiven Ergebnis</span> </b>geführt haben. <b>Das freut alle Antragsteller.</b> Nach den Geschäftsberichten 2015 war die Kasse noch milliardenschwer. Man hätte sich ja sonst Gedanken machen müssen wo das Vermögen so plötzlich geblieben ist. </div><div>Meinungsverschiedenheiten gibt es noch zu der Fragen, wie man das nennt, wenn jemand Geld, das ihm nicht gehört, trotz Zahlungsaufforderung nicht zurückgibt. &nbsp;</div><div><br></div><div>Eigentlich sollte allen Beteiligten klar sein, dass die SOKA-BAU neu aufgestellt werden muss, mit neuen Arbeitsbedingungen, die sozialverträglich sind. Das geht nur wenn das Gesetz verhindert wird. </div><div><br></div><div><b>Schreiben Sie Herrn Volker Kauder, dem CDU-Fraktionsvorsitzenden, dass das Gesetz rechtswidrig ist und einen echten Neuanfang im Weg steht. </b></div><div><br></div><div><br></div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 05 Jan 2017 08:09:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?soka-bau--23--1--2017-sachverstaendigenanhoerung-zum-gesetzentwurf-sokasig</link>
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			<title><![CDATA[SOKA-BAU und SokaSiG: ]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU-Tipp"><![CDATA[SOKA-BAU-Tipp]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_412p7p7o">So sehen schlechte Verlierer aus: SOKA-BAU und Tarifvertragsparteien haben das Ministerium bezüglich eines Gesetzesentwurfs "beraten", der dann über die große Koalition bereits am 15. 12. 2016 im Bundestag gelandet ist. Doch die Rechnung ist nicht ganz aufgegangen. Es haben sich bereits so viele Betroffene in Berlin beschwert, dass der vorgesehene Plan "Augen zu und durch" dann doch nicht ging. Die Gesetzesvorlage zur "Rettung" der SOKA-BAU, das SokaSiG, ist an den Ausschuss für Arbeit und Soziales verwiesen worden, der noch am Freitag, in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten, dazu beraten hat. Für Ende Januar ist jetzt eine öffentliche Anhörung vorgesehen. <div>Warum die Eile? </div><div>Für Insider war schon länger klar, dass das Quorum, das § 5 TVG aF für die Allgemenverbindlicherklärung von Tarifverträgen fordert, bei dem VTV der SOKA-BAU nicht mehr erreicht wurde. Trotzdem sind immer wieder rechtswidrige Erklärungen abgegeben worden. <b>Genau das hat das BAG am 21. 9. 2016 festgestellt.</b> Jetzt soll durch das Sozialkassensicherungsgesetz allein die SOKA-BAU gerettet werden, ein Gesetz, das so nicht zuässig ist, da es nur einen Einzelfall regelt, der nachträglich, so das BAG, nicht korrigiert werden kann. Außerdem setzt das Gesetz die gesamte Tarifautonomie außer Kraft. Es ist eine einseitige Bevorzugung des BauTV und soll unwirksame Tarifverträge für wirksam erklären, die auch noch andere Fehler aufweisen. Wenn die Tarifvertragsparteien unwirksame Verträge abschließen, da noch nicht einmal Tariffähigkeit besteht, ist es nicht die Aufgabe des Ministeriums dies zu heilen. Außerdem: wo bleibt die Neutralität des Ministeriums und sein Respekt vor dem BAG?</div><div>Jetzt müssen alle Kräfte gebündelt werden um das Gesetz zu verhindern. Es ist Unrecht. <span class="fs15">Helfen Sie mit: Spechen Sie mit Ihrem Bundestagsabgeordneten. 2017 sind Wahlen.</span></div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 19 Dec 2016 00:05:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?soka-bau-und-sokasig--</link>
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			<title><![CDATA[SOKA-BAU-Tipp: Sonderreport zu den BAG-Entscheidungen]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU-Tipp"><![CDATA[SOKA-BAU-Tipp]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_6lj6353c">Über die Entscheidungen und ihre Folgen habe ich schon an mehreren Stellen im Internet berichtet. Viele Betriebe hoffen jetzt auf eine Beitragszurückerstattung. Gehören Sie auch dazu? Informationen, Gründe und Folgen der Entscheidungen sowie die weitere Vorgehensweise habe ich in einem E-Book <div class="imTACenter"><b class="fs19"><i>Sonderreport zu den BAG-Entscheidungen vom 21. 9. 2016 </i></b></div><div class="imTACenter">zusammengefaßt</div><div class="imTACenter"><br></div><div class="imTACenter"><a href="https://www.digistore24.com/product/99713 " class="imCssLink inline-block"><img class="image-1" src="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/images/Kauf-Buttom-BAG.webp"  width="179" height="73" /></a><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 14 Oct 2016 09:15:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?soka-bau-tipp--sonderreport-zu-den-bag-entscheidungen</link>
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Aktuelle BAG Entscheidung:  Allgemeinverbindlicherklärung der SOKA-BAU für die Jahre 2008, 2010 und 2014 sind unwirksam]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU-Tipp"><![CDATA[SOKA-BAU-Tipp]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_ph6rf6pv">Am 21. 9. 2016 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die <b>Allgemeinverbindlicherklärungen der SOKA-BAU</b> für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt.<div><br></div><div>Das hat zur Folge, dass die SOKA-BAU in Wiesbaden nicht mehr von allen Baubetrieben, die bisher zahlungspflichtig waren, Beiträge für die genannten Jahre verlangen kann. Rückforderungen müssen im Einzelfall geprüft werden. </div><div><b>Wenn Sie bzw. Ihr Betrieb davon betroffen sind, nehmen Sie mit mir Kontakt auf unter:</b></div><div><br></div><div><div class="imTACenter"><span class="fs19"><b><a role="button" href="javascript:x5engine.utils.emailTo('1434444','ene.dnli@t-olaasid.cingr','R%25C3%25BCckfoderung%2520von%2520SOKA-BAU%2520Beitr%25C3%25A4gen','')" class="imCssLink">ingrid.claas@t-online.de</a></b></span><span class="fs15"> </span></div> &nbsp;<div><br></div><div><br></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 23 Sep 2016 11:10:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?aktuelle-bag-entscheidung---allgemeinverbindlicherklaerung-der-soka-bau-fuer-die-jahre-2008,-2010-und-2014-sind-unwirksam</link>
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[SOKA-BAU: Mindestbeitrag für Solo-Selbständige ]]></title>
			<author><![CDATA[Ingrid Claas]]></author>
			<category domain="https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/index.php?category=SOKA-BAU-Tipp"><![CDATA[SOKA-BAU-Tipp]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_mv2r14ey">Die SOKA-BAU bittet nun auch die Solo-Selbständigen mit 900 € jährlich zur Kasse. Ab Oktober 2015 werden/wurden die Beitragsbescheide versandt. Viele Solo-Selbständige sind sich unsicher wie sie sich verhalten sollen.<div>Weitere Infos dazu und wie man sich dagegen wehren kann unter:</div><div><br></div><div class="imTACenter"><span class="fs14lh1-5"><b><a href="http://soka-bau-tipp.de" target="_blank" class="imCssLink"> soka-bau-tipp.de</a></b></span> </div><div class="imTACenter"><br></div><br></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 30 Oct 2015 01:07:00 GMT</pubDate>
			<link>https://www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de/blog/?soka-bau--mindestbeitrag-fuer-solo-selbstaendige-</link>
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