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SokaSig - Fehlentscheidug vom Bundesverfassungsgericht?

SOKA-BAU - RA Ingrid Claas hilft
Veröffentlicht von Ingrid Claas in SokaSiG · Sonntag 11 Okt 2020
Tags: SokaSiGBundesverfassungsgerichtSOKABAU
Eine Chance Rechtstaatlichkeit zu beweisen wurde vertan.
Anmerkungen zu den Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht vom 11. 8. 2020 zum SokaSiG.
Heute möchte ich Sie über die Hintergründe der Pressemitteilung vom 17. 9. 2020 informieren. Um was geht es überhaupt?

Es geht um die Tarifverträge im Bau, die jedes Jahr neu beschlossen und dann vom Ministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, so wie viele andere Tarifverträge auch. Das bedeutet erst einmal, dass sich jeder daran halten muss.

Besonders ist, dass es im Baubereich Sozialkassen gibt, die auch über Tarifverträge geregelt sind. Jedes Bauunternehmen muss nicht nur Tariflohn bezahlen und 30 Tage Urlaub geben, sondern dazu auch noch hohe Beiträge an die Kasse bezahlen, die SOKA-BAU.

Weil es um viel Geld geht stellt sich immer wieder die Frage, dürfen die das wirklich? Ansatzpunkt war der alte § 5 TVG. Die Allgemeinverbindlichkeit war nur zulässig, wenn für mehr als 50 % der Bauarbeiter die Bautarifverträge galten. Dies herauszufinden war immer die Aufgabe des Arbeitsministeriums. Die Akteneinsicht im Jahre 2014 ergab, das Ministerium hatte nie geprüft, sondern immer nur durchgewunken. Das war dann auch nicht Chefsache gewesen, sondern nur irgendwo im Ministerium bearbeitet worden.

Viel schlimmer als die formalen Mängel, die das BAG in seinen bemerkenswerten Beschlüssen vom 21. 9. 2016 feststellte, sind die materiellen Mängel. Die 50 % -Quote lag schon länger nicht mehr vor, was viele verschiedene Gründe hatte. Konkret ging es um die Zeit ab 2006/2007.

Bei einer ordnungsgemäßen Prüfung hätte das Ministerium zu dem Ergebnis kommen müssen, dass kein Allgemeinverbindlicherklärung hätte erteilt werden dürfen. Mit dem Gesetz vom 14. 8. 2014 ist das Problem für die Zukunft ab 2015 behoben worden, kein Quorum mehr. Für die Vergangenheit waren die Allgemeinverbindlicherklärungen unwirksam. Auf massives Drängen vom Kasse und Ministerium hat der Bundestag in einem Eilverfahren das SokaSiG beschlossen, um den alten Zustand wieder herzustellen. Der alte Zustand bedeutet, dass die Ansprüche der Kasse wie bei der Allgemeinverbindlichkeit wieder bestehen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dazu nie erfüllt waren. Arbeitsrechtler im Bundestag haben entweder gegen das Gesetz gestimmt oder sich enthalten.

Hier setzt jetzt auch die Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Oberflächlich betrachtet war kein Arbeitsrechtler mit dem Problem befasst. Bei allen Diskussionen standen immer nur die formalen Fehler im Vordergrund. Dass die Allgemeinverbindlicherklärungen in der ganzen Zeit nicht mehr berechtigt waren, durfte nie Thema sein, so 2016 Frau Nahles, Stichwort "Technische Korrektur".

In den Verfassungsbeschwerden wurde die unzulässige echte Rückwirkung des Gesetzes kritisiert. Es wurde ein Anspruch neu geschaffen, wo vorher objektiv betrachtet kein Anspruch war.

Zitate Bundesverfassungsgericht:

"Eine echte Rückwirkung liegt insbesondere vor, wenn eine Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll, also eine „Rückbewirkung von Rechtsfolgen“ vorliegt.


Es kann zulässig sein, dass der Gesetzgeber rückwirkend eine nichtige Bestimmung durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Bestimmung ersetzt. Das gilt insbesondere, wenn die Norm nicht aus materiellen Gründen, sondern wegen formaler Fehler unwirksam wird.

Entscheidend ist, dass die materiellen Belastungen, die in einem solchen „Reparaturgesetz“ enthalten sind, denjenigen entsprechen, die in den ursprünglichen, später als unwirksam erkannten Bestimmungen vorgesehen waren; dann wird den Belasteten durch die Rückwirkung nichts zugemutet, womit sie nicht ohnehin schon zu rechnen hatten."

Hier liegt die Fehleinschätzung. Es sind jahrelang Regeln angewandt worden, die objektiv falsch waren. Dies wird in dem BAG Beschluss zum Jahr 2014 deutlich. Hier ist festgestellt worden, dass im Zeitpunkt der Prüfung das Quorum nicht positiv vorgelegen hat. Die 6 Stunden Verhandlung beim BAG haben die Mängel der Dokumentation sehr genau gezeigt. Die Antragsteller haben dazu eine Fülle von Zahlen vorgelegt, die dies untermauert haben, auf die es in der Entscheidung dann aber nicht mehr ankam. Die Zahlen waren da, aus verschiedenen Quellen. Das Quorum war nicht erfüllt. Keine AVE erfüllte die Voraussetzungen von § 5 TVG a. F. .

Doch das genügt dem Bundesverfassungsgericht nicht, um den Rechtsschein der Wirksamkeit der Norm zu zerstören. Mit anderen Worten, weil es immer so aussah, als ob eine Zahlungsverpflichtung besteht, muss auch ohne Rechtsgrundlage bezahlt werden. Seit wann steht der Rechtsschein über dem Recht?


Nochmal das Bundesverfassungsgericht:

"Desgleichen wirkt die im damaligen § 5 TVG noch geforderte 50%-Quote zwar formell, betrifft aber auch die materielle Reichweite der tariflichen Bindung. Für die Frage, ob sich eine rückwirkende Korrekturregelung rechtfertigen lässt, ist entscheidend, ob das Korrekturgesetz Belastungen vorsieht, die dem entsprechen, was nach Maßgabe des korrigierten Rechts ohnehin als geltendes Recht unterstellt werden musste. Hier zeigt die Verfassungsbeschwerde jedenfalls in keiner Weise auf, dass mit dem angegriffenen Gesetz insoweit neue und eigenständige Belastungen einhergingen.

Ich weis nicht was die Kollegen zum Quorum geschrieben haben. Ich habe in meiner Verfassungsbeschwerde auf den Seiten 6-9 und in der Anlage 4 gerade darauf besonders hingewiesen. Ohne Quorum keine AVE, keine Rechtsgrundlage für die Zahlungsverpflichtung: Dann ist das Gesetz die einzige neue Rechtsgrundlage überhaupt.

Knapp zusammengefasst besagt die Entscheidung, weil alle damit rechnen mussten, dass sie bezahlen müssen, gilt das auch weiter so.

Auch meine Verfassungsbeschwerde ist zurückgewiesen worden. Ich will kein schlechter Verlierer sein. Ich bin nur unendlich enttäuscht. Ich hätte mir gerade vom Bundesverfassungsgericht mehr Entscheidungstiefe gewünscht und vielleicht auch ein bisschen mehr Mut. Die Fälle bis 2014 sind bis auf wenige Ausnahmen komplett abgearbeitet und die wenigen, die sich tatsächlich gewehrt haben, fügen der Kasse keinen großen Schaden zu.

Die Chance Rechtsstaatlichkeit zu beweisen ist vertan worden.




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Mittwoch 03 Feb 2021
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen
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