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Für Anwälte und Steuerberater


Ihr langjähriger Mandant will eine zeitnahe und kompetente Beratung in allen Bereichen. Verbessern Sie Ihre Mandantenbeziehung in dem Sie sich in ausgewählten Einzelfällen beraten lassen, mich als “Backoffice” beauftragen oder die Sache zeitsparend an mich weiterleiten.

Hat Ihr Mandant ein Formular von der SOKA-BAU / ULAK erhalten, das schnell ausgefüllt zurückgeschickt werden soll? Was antworten Sie ihm, wenn Sie gefragt werden, wie er sich verhalten soll?

Eilt die Sache, weil der Mandant Sie erst kurz vor Fristablauf angesprochen hat? Fehlt die Zeit um sich in die umfangreiche Rechtsprechung einzulesen? Gibt es eine andere Kasse, die auch in Frage kommen könnte, die vielleicht sogar günstiger ist?

Senden Sie mir ein Fax oder eine E-Mail mit der Fragestellung und den wesentlichen Informationen zum Fall. Ich werde mich so schnell wie möglich bei Ihnen melden und helfen.

Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Ein Gütetermin beim Arbeitsgericht führt häufig zur Beendigung des Verfahrens, weil hier viele Vergleiche geschlossen werden und der Rechtsfrieden dadurch schnell wieder hergestellt wird. Daher ist der Gütetermin für Anwälte immer besonders wichtig.

Dies gilt nur, wenn die Gegenseite vergleichsbereit ist. Dies ist bei der SOKA-BAU / ULAK und den anderen Sozialkassen nicht der Fall. Nach meiner Erfahrung wird im Gütetermin nur festgelegt, wann Kammertermin ist, wie weiter verfahren werden soll und wer mit welcher Auflage zu rechnen hat.

Eine weite Anreise lohnt sich nicht.

Lassen Sie sich in allen ZVK / ULAK / SK - Verfahren (Bauarbeiter, Maler, Gerüstbauer, Dachdecker oder Steinmetze) im Gütetermin oder auch im Kammertermin von mir vertreten. Melden Sie sich bei einem plötzlichen zeitlichen Engpass telefonisch.

Auch bei der Schriftsatzerstellung berate ich Sie gerne. Viele Fälle sind schwierig wegen diffiziler Abgrenzungsfragen, Auslandsbeteiligung, Entsendung, usw..

Auf Grund der häufigen Anfragen bitte ich um Verständnis, dass alle Beratungen kostenpflichtig sind. Üblich ist eine Abrechnung nach Zeit oder nach RVG. Bitte informieren Sie sich vorab über die Höhe der Vergütung

Das gilt auch für andere Spezialgebiete, wie z.B. die Künstlersozialversicherung, wenn der Mandant einen Fragebogen von der Deutschen  Rentenversicherung  zum Thema Künstlersozialabgabe erhalten hat. Ich bin auch für alle Künstler und ihre Auftraggeber zuständig.



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