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Probleme mit der SOKA-BAU (= ULAK und ZVK )?
Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft und ihre Zusatzversorgungskasse (ZVK), zusammen kurz SOKA-BAU genannt, berufen sich auf den jeweils für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, den VTV und verlangen von allen Bauunternehmen und Betriebe, die sie dafür halten, Sozialkassenbeiträge, oft auch mit Hilfe von Arbeitsamt, Zoll und Arbeitsgericht.
Rufen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben, die schnell beantwortet werden müssen:
SOKA-BAU ist (keine) Pflicht?
Beitragspflicht zur SOKA-BAU - die bisherige Rechtslage:
Wegen der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) gilt der VTV in Deutschland für alle Betriebe des Baugewerbes. Wer dazu gehört, ist nicht immer eindeutig. Wer von der SOKA-BAU angeschrieben wird, soll Angaben über das Unternehmen machen. Dann werden rückwirkend Beiträge zur Sozialkasse (3 Jahre) und zur Winterbeschäftigungsumlage (4 Jahre) berechnet. Wer das Formular zurückschickt, hat damit häufig schon einen „Aufnahmeantrag“ unterschrieben.
In Wiesbaden gibt es vier weitere Kassen: Für Dachdecker, Gerüstbauer, Steinmetze und Maler. Die Bedingungen und die Kosten sind unterschiedlich.
Sind Sie in der richtigen Kasse?
Allgemeine Informationen:
Die SOKA-BAU hat ihren Sitz in Wiesbaden. Das Arbeitsgericht Wiesbaden ist für alle Klagen gegen Unternehmen im Westen zuständig, Berlin für den Osten.
Termine
Ich nehme auch kurzfristig Ihre Gerichtstermine wahr. Sie haben eine Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten oder vielleicht schon ein Versäumnisurteil? Gewinnen Sie eine Spezialistin vor Ort, die Sie sofort versteht. Für Termine in Wiesbaden fallen keine Reisekosten an. Über den Verlauf des Termins werden Sie sofort informiert. Auch Kolleginnen und Kollegen vertrete ich kurzfristig, ohne dass ich mich lange in den Fall einarbeiten muss.
Die Beratung/Vertretung wird nach Zeit berechnet oder nach Gegenstandswert entsprechend dem RVG. Nutzen Sie die Möglichkeit einer telefonischen Beratung oder auch einer Online-Konferenz.
Mahnbescheid: Lesen Sie immer auch die Rückseite vom Mahnbescheid. Beachten Sie die Wochenfrist, wenn Sie einen neuen Mahnbescheid erhalten haben. Er geht nur an Sie, nicht an Ihre Anwältin. Schicken Sie ihn sofort, um keine Zeit zu verlieren.
Auch telefonische Beratungen sind gebührenpflichtig.
Wie hoch sind die Beiträge zur SOKA-BAU?
Neue Tarifvereinbarungen ab dem 1. 7. 2025:
Der Beitrag West lag für die gewerbliche Arbeitnehemer ab 1.1.2024 bei 20,5 %,
neu bei 20,2 % und für Angestellte ab 1.1.2022 weiterhin bei 85 €.
Der Beitrag Ost bleibt seit dem 1.1.2022 unverändert bei 18,7 % für gewerbliche AN und für Angestellte Ost galt seit dem 1.1.2024 ein Beitrag von 35 €, jetzt 42,50 €.
Die Tarife für Berlin-West: bleiben unverändert bei 25,65 %. Für Berlin-Ost steigen die Beiträge von bisher 23,85 %, auf 24,15 %.
Winterbeschäftigungs-
umlage Bau: beträgt 2%, davon 0,8% Arbeitnehmeranteil.
Mindestlohn West/Berlin ab 1/2025 12,85 für ungelernte Arbeitskräfte und 15,70 Euro für Facharbeiter. Für Tarifgebiet Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 15,55 Euro.
Verjährung: Ab 1.1.2019 3 Jahre für Beiträge, jedoch 4 Jahre für die Winterbeschäftigungsumlage.
Hinweis: Die Allgemeinverbindlichkeit des neuen Tarifes ist beim BMAS beantragt und noch nicht für rechtskräftig erklärt worden (Stand 29.7.2025).
Auskunft und Beratung zur SOKA-BAU
Sie haben wegen dem drohendem Fristablauf sofort Fragen? Fordern Sie die nötigen Formulare (Datenschutz ...) an. Sie bekommen dann sehr schnell einen telefonischen Besprechungstermin. Ihr Steuerberater und/oder Ihr langjähriger Hausanwalt wollen Ihnen helfen? Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Telefontermin.
Bundesarbeitsgericht (BAG) weist die Zinsforderung der SOKA-BAU zurück.
Am 4.12.2024 habe ich die Interessen meines Mandanten erfolgreich vor dem BAG vertreten. Der Geltungsbereich des VTV stand im Fokus des BAG-Verfahrens bei dem es um die Zinsen nach dem VTV ging. Ergebnis war, dass die SOKA-BAU die gesamte Zinsforderung in Höhe von mehr als 17.000 € nicht mehr verlangen durfte.
Die weiteren Details erfahren Sie in meinen Blog.
Erfolgreich gegen die SOKA-Bau beim Bundesarbeitsgericht (BAG)
Zusammen mit einigen Kollegen habe ich 2014 vergeblich gegen die AVE des VTV 2007 bis 2014 Überprüfungsanträge beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gestellt. Alle Beschwerden beim BAG waren erfolgreich mit der Konsequenz, dass es ein halbes Jahr lang fast keine SOKA-BAU Fälle mehr beim Arbeitsgericht gab.
Das BAG hat in seinen Entscheidungen vom 21.9.2016 und vom 25.01.2017 für die Zeit von Oktober 2007 bis Dezember 2014, die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen des VTV für unwirksam erklärt. Der Bundestag hat auf Betreiben von Frau Nahles die richtige gerichtliche Entscheidung "korrigiert".
Das SokaSIG ist in diesem Konzert ein ziemlich schräger Misston. Alle Hoffnungen lagen beim Bundesverfassungsgericht, das komplett versagt hat. Das heißt, die Tragödie SOKA-BAU geht weiter.
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