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Aktuelle BAG Entscheidung: Allgemeinverbindlicherklärung der SOKA-BAU für die Jahre 2008, 2010 und 2014 sind unwirksam

SOKA-BAU - RA Ingrid Claas hilft
Veröffentlicht von Ingrid Claas in SOKA-BAU-Tipp · Freitag 23 Sep 2016
Tags: SokaBauAllgemeinverbindlicherklärungBundesarbeitsgerichtBAG
Am 21. 9. 2016 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Allgemeinverbindlicherklärungen der SOKA-BAU für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt.

Das hat zur Folge, dass die SOKA-BAU in Wiesbaden nicht mehr von allen Baubetrieben, die bisher zahlungspflichtig waren, Beiträge für die genannten Jahre verlangen kann. Rückforderungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Wenn Sie bzw. Ihr Betrieb davon betroffen sind, nehmen Sie mit mir Kontakt auf unter:



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Peter Rühr
Sonntag 25 Sep 2016
Das ist ja eine tollle Entscheidung. Da werden sich viele betroffene Betriebsinhaber freuen.
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