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Rechtswidriger Zustand durch BAG für rechtens erklärt

SOKA-BAU - RA Ingrid Claas hilft
Veröffentlicht von Ingrid Claas in SOKA-BAU · 23 Januar 2020
Tags: SOKABAUAVEBAG
Informationen für Insider:

Wie schon berichtet bleiben die Allgemeinverbindlicherklärungen der Jahre 2008 bis 2014 des VTV der SOKA-BAU unwirksam, AVE 2015 und 2016 sind nach verschiedenen Entscheidungen des BAG wirksam.

Um die Jahre davor auch zu erfassen gibt es seit dem 25.05.2017 das SokaSiG als eigenständiges Gesetz. Zur "Rettung des Abendlandes" haben die SOKA-BAU, die Tarifvertragsparteien und das BMAS den alten rechtswidrigen Zustand wieder hergestellt.

Wir erinnern uns: Die Voraussetzungen von § 5 TVG a. F. waren nicht erfüllt. Der (neuen) 10. Senates vom BAG  hält das Gesetz für verfassungsgemäß. Das letzte Wort hat, wie immer, das Bundesverfassungsgericht, auch bezüglich § 5 TVG n. F..


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