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Krankengeld für kranke Künstler

SOKA-BAU - RA Ingrid Claas hilft
Veröffentlicht von Ingrid Claas in Künstlersozialkasse KSK · Donnerstag 03 Okt 2019
Tags: KSKMitgliedschaftKrankengeldMindestjahreseinkommen
Der kranke Künstler - KSK
Wer als Künstler in der Künstlersozialkasse sozialversichert ist, zahlt Beiträge für die Rentenversicherung, die Krankenkasse und die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass der Künstler Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Wer immer privat krankenversichert war und auch privat weiterversichert sein will, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Befreiungsantrag stellen. Das ist allerdings eher ungünstig, wie das folgende Beispiel zeigt:
Ein Maler, schon immer KSK, mit einem überschaubaren Einkommen, geschätzt 20.000,00 € p.a., wird Anfang des Jahres krank, muss operiert werden und fällt für mehrere Monate aus. In der gesetzlichen Krankenkasse versichert, erhält er wie ein Arbeitnehmer Krankengeld. Durch die Leistungen der Krankenkasse hat er nicht nur ein laufendes Einkommen, das den Grundbedarf des Malers deckt, er hat auch darüber hinaus eine Einkommensersatzleistung, die bei der Bewertung seines Jahreseinkommens mitberücksichtigt wird.
Wäre er privat krankenversichert, würde er nur dann Leistungen bekommen, wenn er eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hätte, was allein schon wegen der Kosten bei den wenigsten Künstlern der Fall ist. Außerdem rechnet niemand damit tatsächlich krank zu werden.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Anspruch auf Krankengeldzahlung ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Er kann für die ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit einen früheren Beginntermin mit seiner Krankenkasse vereinbaren. Dazu bietet die gesetzliche Krankenkasse Wahltarife an.
Wer sich als Berufsanfänger oder als höher Verdienender privat krankenversichern möchte, sollte bedenken, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einkommensbezogen sind, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jedoch in der Regel vom Alter abhängig. Dies führt dazu, dass im hohen Alter sehr hohe Krankenkassenbeiträge entrichtet werden müssen. Häufig fehlen dann die hohen Einnahmen, die dies möglich machen. Für Familienmitglieder muss extra bezahlt werden. Als Rentner besteht nicht die Möglichkeit in die sehr günstige Krankenkasse der Rentner zu wechseln.
Tipp:
Besser ist es einzeln oder mit der Familie in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben und, wenn unbedingt Einzelzimmer und Chefarzt sein müssen, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die jederzeit auch wieder  isoliert gekündigt werden kann. Außerdem bei jeder Krankheit Krankmeldung nicht vergessen, wie bei einem Arbeitnehmer, bei längerer Krankheit ohne Lücke, auch das ist wichtig und immer gleich bei der KV einreichen.
Sinnvoll ist es auch sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung Arbeitsunfälle zu versichern. Zuständig ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft in Hamburg.
Ingrid Claas  ..... 3. 10. 2019



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