
Droht Deutschland ein Pflegechaos?
Die häusliche Pflege durch ausländische Pflegekräfte als 24 Stunden / 7 Tage Job ist durch das Bundesarbeitgricht (BAG) als rechtsmissbräuchlich angesehen worden (Verfahren 5 AZ 05/20 vom 24.6.2021). Zum einen muss der Mindestlohn garantiert werden zum anderen sind die Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit zu werten. Zudem müssen ausreichende Freizeiten eingeplant und gewährt werden. Klicken Sie unten rechts auf "Lesen" um mehr zu erfahren.
Ingrid Claas | 1/7/2021