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BAG meint, das SokaSiG sei verfassungsgemäß. Dabei stellt es rückwirkend einen rechtswidrgen Zustand wieder her.
Am 21. 3. 2018 hat der 10. Senat des BAG über die AVE 2015 des VTV der SOKA-BAU entschieden. Sie ist wirksam und im "öffentlichen Interesse"
Allgemeinverbindlicherklärungen(AVE) 2008, 2010 und 2014 für den Tarifvertrag VTV unwirksam
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